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der Ausschuß für öffentliche Ländereien diese Angelegenheit,
die vorwiegend die Bevölkerung des Staates Montana
berührte, in die Hand. Villard, als Präsident der Finanzkommission
der Northern Pacific - Eisenbahn ,* war mit
seinen Anwälten eifrig mit Beweismaterial beschäftigt.
„Mr. Henry Villard,“ so meldete der Bericht Maginnis,
„zog zunächst die Aufmerksamkeit der Kommission auf
sich. Er behauptete auch, daß die Gesellschaft nun vollständig
im Besitz des Rechtstitels auf die bestrittenen
Mineralgebiete sei. Er betrachtete dies nicht mehr als eine
offene Frage. Der Oberste Gerichtshof könne nur die
zahlreichen schon zugunsten der Eisenbahngesellschaft erteilten
Entscheidungen bestätigen. Die Eigentumsrechte
der Gesellschaft seien außerhalb des Bereiches der Gesetzgebung;
aber es läge ihm viel daran, daß diese Streitfrage
erledigt würde. Sie schädige die Bahn und die Grubenindustrie,fund
er sei bereit, von seiten seiner Gesellschaft
einen Vergleich anzubieten. Er sei autorisiert, der Kommission
einen Vorschlag zu unterbreiten. Die Gesellschaft
würde diesem Gesetz, der Vermessung und Klassifizierung
zustimmen und den Vereinigten Staaten alle Gebiete, die
so als Mineralland ausgenommen seien, zurückerstatten:
vorausgesetzt, daß die Gesellschaft dafür mit andern
Ländereien entschädigt würde, entweder durch die Erweiterung
gegenwärtiger Entschädigungsgebiete oder durch
Auswahl sowohl aus den geradzahligen wie aus den ungeradzahligen
Sektionen innerhalb der Landbewilligung*).“
Die Hauskommission für öffentliches Land berichtete,
daß in die Landbewilligung der Northern Pacific-Eisenbahn
die reichsten und am weitesten erschlossenen Gruben in
Montana und Idaho eingeschlossen seien. „In diese Landbewilligung
sind auch Millionen Morgen Land eingeschlossen,
die noch nicht vollständig oder überhaupt noch nicht nach
Mineralien durchforscht sind; sie werden aber ... wahrscheinlich
Minerallager enthalten, die ebenso wertvoll sind
wie nur irgendwelche je entdeckte.“ Die Eisenbahngesellschaft
behauptete, so hob die Kommission hervor, daß die
rechtskräftige Auslegung der Akte vom Jahre 1864. der Gesell-1)
Annual Rep., Mineral Land Com., usw., 28,