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hohem Zinsfuß auszuleihen, aber in Zeiten der Panik und
der Wallstreet-,, Klemmen“ verlangte — und erhielt — er
zwei Prozent täglich oder sechzig Prozent monatlich.
Freund oder Feind, es kam nicht darauf an, einer wie
der andere, mußte die enormen Zinsen zahlen, die er
verlangte, wenn er eine Unterstützung in barem Gelde (das
Sage immer zur Hand hatte) brauchte, um sich dadurch
davor zu retten, seinen Verpflichtungen nicht nachkommen
zu können und so in Bankrott zu geraten. Sage gehörte zu
jener hervorragenden Vereinigung von Patrioten, die das
Gold, als es zur Fortführung des Bürgerkrieges höchst
notwendig war, aufspeicherten und sich weigerten, es
auszuleihen, wenn nicht zu unglaublich erpresserischen
Zinsen.
Zu dieser Zeit schenkte man im Osten den Eisenbahn-
unternehmungen im Westen wenig Aufmerksamkeit; die
Zeitungen waren beinahe vollständig mit den Berichten über
die Ereignisse des großen Bürgerkrieges gefüllt. Wenige
wußten etwas von den riesenhaften Diebstählen und Betrü-
gereien, die Sage draußen im Nordwesten ausführte; und
als er plötzlich als Multimillionär bekannt wurde, wurden
zlühende Berichte über ihn als einen wunderbaren Finanz-
mann veröffentlicht. Dieses Lob wurde natürlich immer
durch den Spott über seine außerordentliche Knickrigkeit
und den Abscheu vor seiner Hartherzigkeit abgeschwächt.
Aber es gab Leute, die mit ihm in Verbindung gestanden
hatten und über die Geschichten von seinen Zaubertaten
bei der Anhäufung der Millionen lächelten; sie wußten, was
die ihm zugeschriebene Zauberkunst in Wirklichkeit war;
3zie wußten von den fortgesetzten Bestechungen, Be-
trügereien und Diebstählen. Wenigstens von noch einem
Verfahren, an dem er zu dieser Zeit beteiligt war, sind die
Einzelheiten zugänglich; sehr viele seiner anderen Taten
sind für die Geschichtschreibung nicht faßbar.
und Pacific-Eisenbahngesellschaft. Der Fall wurde schließlich am zo. Januar 1882
vor das Bundesgericht der Vereinigten Staaten in Iowa gebracht, wo Richter Love
mit“ feiner richterlicher Unparteilichkeit die liebenswürdige Entscheidung traf,
daß jede der beiden Gesellschaften das’Anrecht auf die Hälfte des streitigen Landes
habe. — Federal Reporter 10, 435—450.