fullscreen: Finanzwissenschaft

4. Buch. V. Teil. Die Steuern. 
V. Teil. 
Die Steuern. 
A. Einleitende Lehren. 
I. Abschnitt. 
Begriff der Steuer. 
1. Grundideen. Individuum und Menschheit gelangen im 
Staat zur Verwirklichung ihrer höchsten Lebensaufgaben. Im 
Staate kristallisiert sich die Menschheit zu selbständigen, charakte- 
ristischen Persönlichkeiten; im Staate bildet das Individuum einen 
unsterblichen menschlichen Makrokosmus. Da man vom Menschen 
die allerverschiedensten und allermerkwürdigsten Begriffsbestim- 
mungen aufstellte, so kann vielleicht auch die Auffassung gewagt 
werden, daß ein Hauptcharakterzug des Menschen seine staaten- 
bildende Eigenschaft ist. Im Staate gelangen die einzelnen zur 
höchsten Form der Zusammenwirkung, die neben- und nacheinander 
Lebenden zur höchsten Einheit und festesten Zusammenfassung. 
Im Staate leben wir alle in Einheit und Solidarität mit allen, die 
vor uns waren und mit allen, die bis in die späteste Zukunft uns 
folgen werden. In England gibt es keinen Nagel, sagt der Ge- 
schichtsschreiber, dessen Geschichte nicht auf Wilhelm den 
Eroberer zurückgeführt werden kann. 
Der Staat hat sein eigenes Leben, seine eigene Bestimmung, 
wenn auch Wohl und Wehe der Individuen damit innig verknüpft 
sind, immer aber sind die einzelnen untergeordnete Teile des 
Ganzen. Zum Verständnis der staatlichen Erscheinungen darf daher 
nicht vom einzelnen ausgegangen werden, sondern vom Staate. 
Aus diesem Verhältnis der Unterordnung und aus der selbständigen 
Existenz des Staates folgt, daß der Staat zur Erfüllung seiner Auf- 
gaben auf die Inanspruchnahme vieler wirtschaftlicher Güter an- 
gewiesen ist, also auch darauf, daß er in Ermangelung anderer 
Quellen auch die wirtschaftliche; Kraft der Individuen, auf 
Grund seiner staatlichen Souveränität und der daraus folgenden 
Hoheitsrechte, in Anspruch nehmen kann. Es ist das Verdienst 
der Nationalökonomie, daß sie schon im ersten wissenschaftlichen 
Stadium ihrer Entwicklung zum Ausdruck brachte, wie dies die 
Physiokraten taten, daß die Privatwirtschaft gegenüber dem Staate 
und seinen Bedürfnissen untergeordneter Stellung ist. Und sehr 
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