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Über die Einnahmen der vom Staate betriebenen Lokalbahnen
gibt die Tabelle IVa und über jene der selbständigen
Lokalbahnen die Tabelle IVb ein sehr anschauliches Bild, in
welchem die große Verschiedenheit der kilometrischen Kinnahmen
besonders auffällt. *)
Berechnet man die durchschnittlichen Einnahmen für
die Leistungseinheiten, so ergeben sich nach den Daten des
Jahres 1902 für das Personenkilometer‘ 3’5 h und für ein
Nettotonnenkilometer Fracht 8'4 h als Einnahmen. Die Selbstkosten
(Gesamtbetriebskosten ausschließl. Verzinsung und
Tilgung des Anlagekapitals) können durchschnittlich mit
9-68 h_ für ein Personenkilometer und 5:63 h für ein Gütertonnenkilometer
angenommen werden. Bei der Ermittlung der
Selbstkosten, welche in der Tabelle V für jede einzelne Linie
ausgewiesen erscheinen, wurde davon ausgegangen, . daß die
einfachen Verhältnisse der Lokalbahnen eine Berechnung der
Selbstkosten des Personenverkehres und. des Güterverkehres
mit Hilfe der Selbstkosten, welche auf eine Wagenachse entfallen,
bewerkstelligen lassen, weil nach der Statistik die Annahme
voll berechtigt ist, daß mit jeder Personenwagenachse
annähernd dasselbe Bruttogewicht befördert wird, wie mit
jeder Güterwagenachse und weil der Beförderungsaufwand
(Betriebskosten) sowohl in persönlicher als in sachlicher Hinsicht
für die Achsen ‘beider Wagengattungen in den beinahe ausschließlich
vorkommenden gemischten Zügen derselbe ist, Da
man die auf eine Personenwagenachse entfallende Anzahl
Reisender und die auf eine Güterwagenachse entfallende Anzahl
Nettotonnen Frachtgut kennt, so ist auch der Schlüssel
für die Verteilung der Selbstkosten einer Wagenachse auf
äen Personen- und Güterverkehr gegeben. (Tabelle V.)
In dieser Tabelle. sind außer den Selbstkosten für jede
Lokalbahn, auch die für die Einnahmen maßgebenden zwei
Tarifsätze und zwar für Personenkarten III. Kl. und für
Wagenladungsgüter der Klasse C zusammengestellt,
Da die Selbstkosten nach den Ergebnissen des Jahres
1902 berechnet sind, dürften dieselben in der Erwägung,
daß man der noch zu gewärtigenden Ersparnisse zur Bildung
*) Tabelle [Va, IVb, dann die später angeführte Tabelle V, VI
und VII sind als Beilagen am Schlusse angefügt.