eben genau gleich tragend, sass vor kleinen Trögen, die
durch ganz gleiche Wände voneinander geschieden waren.
Wenn zufällig Leute ihren Blick auf diese Zeichnung
geworfen hätten, deren „Trog“ leer war, dann haben sie
sich vielleicht gedacht, dass sie die socialistische Organisation
doch dem königlichen Monopole und dem bürgerlichen
Wirrwarr vorziehen möchten, weil sie doch wenigstens
die Magenfrage lösen würde. Und wenn sie
weiter nachgedacht hätten, dann würden sie wohl darauf
gekommen sein, dass die schönsten Freiheiten der Welt
vor der Lösung der Magenfrage für das Proletariat
doch schliesslich auf eine einzige hinauslaufen, nämlich
auf die — Freiheit, Hungers zu sterben!
Um frei zu sein genügt nicht eine Verfassung; dazu
gehört auch noch ein Eigentum, persönliches oder
gesellschaftliches. Wer nichts hat, kann nichts. Der
Arbeiter, der nicht in irgend einem thatsächlichen
Recht jenes „Bisschen Verfassung“ findet, das Lassalle
allen geschriebenen Charten vorzog, der bleibt politisch
und social unter der absoluten Gewalt der Käufer seiner
Arbeitskraft.
Wenn man wissen will, wie es mit seiner Freiheit
bestellt ist, dann denke man gefälligst daran, was sich
ereignet, wenn er am Tage der Wahl von seinem „souveränen
Rechte“ Gebrauch machen will.
Wie oft hat man nicht in Frankreich, wo das Wahlgeheimnis
schlecht gewahrt ist, an Wahltagen Hunderte
von Arbeitern in den Industriecentren unter der Aufsicht
ihrer Meister und unter der drohenden Aussicht auf sofortigen
Verlust der Arbeit den Stimmzettel für ihren
„Brotherren“ in die Urne werfen sehen!
In Belgien, wo die gesetzlichen Wahlvorschriften die
Freiheit der Wähler mehr schützen, hat das souveräne
Volk wenigstens das Recht, sich zu verbergen.
Hinter einem Isolierschirm markiert der Wähler den
ihm vom Wahlvorsteher ausgehändigten Zettel. Schön,