Object: Neuere Zeit (Abt. 2)

704 Einundzwanzigstes Buch. Drittes Kapitel. 
staatlicher Reichsgewalt, etwa gar im Zeichen eines vollendeten 
Absolutismus, begründen zu helfen? 
Was den Klerus betraf — und er war der kräftigste und 
verbreitetste der beiden Stände —, so zeigte sich bald, daß er 
wohl auf den Pfaden der Gegenreformation mit dem Staate 
gewandelt war, daß er aber für die Begründung einer die 
Länder überschattenden monarchischen Zentralgewalt wenig 
Neigung besaß. Er war im wesentlichen national. 
So blieb der Adel. Dieser war nun wohl fügsam, aber 
er hatte sich selbst noch zu befestigen. Zudem war in ihm 
der einzelne wohl reich und mächtig, aber als Klasse war er 
nicht zahlreich genug. Auch er versagte also oder zeigte sich 
wenigstens zu schwach als vornehmste Stütze. 
Bei dieser Lage der Dinge hätte die innere Politik vielleicht 
am ehesten versuchen können, sich mit auf den Bauernstand, 
jedenfalls aber auf den Bürgerstand zu stützen. Denn der 
Bürgerstand zeigte die natürlichste Tendenz zur Einheit; schon 
seine wirtschaftlichen Interessen drängten ihn in diese Richtung, 
zudem war er fast in allen Ländern einheitlich national, nämlich 
deutsch. Und daß eine starke innere Politik, selbst soweit die 
Bauern in Betracht kamen, nicht ganz außer der Berechnung 
wenigstens etwas früherer Zeiten gelegen hätte, das zeigt der 
Rat des klugen Führers der österreichischen Protestanten, 
Erasmus von Tschernembl, an die böhmischen Stände (1620), 
sie sollten in ihrer verzweifelten Lage dem Kaisertum das 
Wasser abgraben durch Aufhebung der Leibeigenschaft und 
gerechtere Verteilung der Steuern. 
Aber die österreichischen Herrscher konnten an eine Politik 
dieser Art schwerlich ernsthaft denken. Eine vorurteilslose Pflege 
der bäuerlichen Interessen hätte ihnen Klerus wie weltlichen 
Adel entfremdet: und so hätten sie eine leidlich sichere, wenn 
auch schwache Unterstützung gegen eine ungewisse eingetauscht. 
Zudem war der Gedanke einer bäuerlichen Sozialpolitik im 
17. und auch noch im 18. Jahrhundert nur das Eigentum 
ganz weniger besonders weitschauender Männer. 
Und nun gar eine Verbindung mit dem Bürgertum —
	        
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