Full text: Preußisches Landbuch

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bet und von bem Senioren-Kollegium ber reformirten Gemeinde ver 
waltet. Aus ber Stiftung sollten zunächst jährliche Unterstützungen 
zum Betrage von 1270 Thlr. an bestimmte Personen gezahlt, nach 
bem Ableben ber letzteren aber sämmtliche Revenüen ber Stiftung 
iilimerwährenb von den Stiftungs - Verwaltern, nach bereu Einsicht und 
Gutbcsinben, an solche Personen vertheilt werben, welche burch Alters 
schwäche, Krankheit oder sonstige Verhältnisse außer Staube sinb, sich 
selbst zu ernähren. Die Bestimmung ber Zahl ber zu unterstützenden 
Personen unb ber Betrag ber ihnen zu verabreichenden Unterstützung 
ist dem Erme,sen ber Stiftungs-Verwalter überlasten: doch sollen ÿ 
bet Unterstützten der reformirten, -- ber lutherischen Konfession ange 
hören und bas Geschlecht in Hinsicht bes Anspruches auf Unterstützung 
keinen Unterschied machen. Der für Skiftungsàecke verwendbare Nach 
laß betrug etwa 32,400 Thlr. 
Wi eck, a rd'Beckmann sckn's Stipendium Marburg. 
Der Fonds besagt 260 Thlr., bie'Ziüsesi werden einem Stubirenben 
aus der Familie des Stifters verabreicht. 
Weysche Armen-Stiftnng zu Stadtkyll (Prüm), 
von dem Gutsbesitzer Joh. Mathias Wey herrührend und seit 1841 
bestehend mit einem Fonds von nahe an 4000 Thlr. Die Zinsen 
werden zu Unterstützungen verwendet. 
W evdinge r » Sckrei n ersche Stiftungen zu Berlin. 
Der 1837 in Hamburg t Kaufmann Joh. Heinr. We y bin g er aus 
Berlin verordnete letztwillist die Errichtung zweier Stiftungen: der 
Schrein erschen zum Ebrengedächtuiß seiner f Mutter geb. S chre i 
tier; der Weydingerschen zum Andenken an seinen Vater, den Fabri 
kanten Joh. Heinrich Wey dinger, und seinen Bruder, der Kaufmann 
Fr, Wilh. Wey dinger. Der Stifter setzte 100,000 Thlr. (für jede 
der beiden Stiftungen 50,000 Thlr.) and. Iti die erste Stiftung 
sollen 30 hülfsbedürftige Männer,': übrr 60 Jahre alt, aus Berlin und 
seiner Umgebung 'gebürtig■, vorzugetwvise Zeug- und Raschmacher, sowie 
Flanell- und Moltaug-Weber, aufgenommen werden; in die letztere 30 
hülfsbedürftige Frauen und Wittwen desselben Standes, über 60Jahre 
alt. Personen zu der Familie des Testators und seiner Mutter ge 
hörend, haben den Vorzug. Wenn bxi eintretender Vakanz sich Per 
sonen des hezeichneten Standes nicht melhen sollten, so können an deren 
Stelle andere hülfsbedürftige Männer und Frauen aufgenommen wer 
den. Zur Erbauung des Stiftshanses (Große Frankfnrterstr. 23. 23->.) 
waren 24,000 Thlr. bestimmt; die MM 76,000 Thlr. bildttei, ben 
Fonds der beiden Anstalten, und lO pCt. von den Zinsen sollten zum 
Kapital geschlagen werden. Jeder Hospitalit erhält eine besondere 
Stube und eine monatliche Geldunterstützung von 4 Thlr., auch in 
Krankheitsfällen freie ärztlich« Behandlung und Medicin. Die Eröff 
nung der Stiftungen fand am 1. April 1843 statt; im Jahre 1862 
gingen sie mit einem Kapital-Permögey von 86,000 Thlr. auf den 
Magistrat über.
	        
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