Full text : Encyklopädie der Rechtswissenschaft (Bd. 2)

1. G. Anschütz, Deutsches Staatsrecht. 499

deutschen Einheitsbestrebungen ein. Erst um das Jahr 1860 zeigt sich wieder neues
Leben. Zwei politische Vereinigungen sieht man entstehen: den Nationalverein und den
zroßdeutschen Reformverein. In der Verschiedenheit ihrer Ziele offenbart sich der alte
hJegensatz: kleindeutsch oder großdeutsch, Preußen oder fterreich. Der großdeutsche
Reformverein vertrat den Gedanken einer bloßen Verbesserung der bestehenden Bundes—
oerhältnisse unter Beibehaltung ihrer Grundlagen, einschließlich des weiteren Verbleibens
des österreichischen Kaiserstaates im Deutschen Bunde. Der Nationalverein dagegen forderte
den Ausschluß sterreichs und die bundesstaatliche Vereinigung des übrigen Deutschlands
inter Preußens Führung. Diesem Programm sollte die Zukunft gehören.
Die lebhafte private und Parteitaäͤtigkeit in Sachen der deutschen Frage veranlaßt
auch die Regierungen, zu dem Problem der „Bundesreform“ wiederum amtlich Stellung
zu nehmen. Während die preußische Regierung einstweilen (1860-1868) mit Vor—
schlägen auf diesem Gebiete noch zurückhält, treten Sachsen (1861) und Osterreich (1863)
mit Reformprojekten hervor. Der sächfische wie der österreichische Entwurf zeigen über—
einstimmend den großdeutsch-staatenbündischen Typus, beide Entwürfe reproduzieren aus
senem Münchener Entwurf von 1850 den Gedanken einer von den Einzellandtagen zu
delegierenden „Bundesabgeordnetenversammlung“; der österreichische Vorschlag („Reform—
akte“ von 1863) entlehnt dem Münchener Entwurf außerdem auch noch die Figur des
Direktoriums“ (jetzt als Exekutivorgan des Bundes gedacht; sechs Stimmen: sterreich,
Preußen, Bayern und drei andere, teils durch Wahl, teils durch Reihenfolge zu be—
timmende Staaten), — während der sächsische Entwurf den Engeren Rat des Bundes—
tages beibehalten und lediglich ein Alternat zwischen Osterreich und Preußen im Präsidium
ꝛinführen will.
Beiden Reformplänen setzte Preußen auf Grund der Bundesverträge sein Veto
entgegen, hierdurch ihr Zustandekommen verhindernd. Insbesondere lehnte es die
oreußische Regierung ab, an den Verhandlungen über den österreichischen Entwurf sich zu
»eteiligen: König Wilhelm von Preußen erschien auf dem zu diesem Zwecke von dem
Kaiser von sterreich zusammenberufenen Fürstentage zu Frankfurt a. M. (August
1863; v. Sybel, II 820 ff.) nicht. Die Rechtfertigung dieser ablehnenden Haltung
lag darin, daß Preußen in dieser Zeit — seit Eintritt des Ministeriums Bismarck,
24. Sept. 1862 — schon entschlossen war, in der deutschen Frage seinen eigenen Weg
zu gehen: das Ziel dieses Weges hieß nicht Bundesreform, sondern volle Neugestaltung
Deutschlands auf kleindeutscher und bundesstaatlicher Grundlage unter preußischer Führung.
Den Krieg mit sterreich und den Mittelstaaten, der menschlichem Ermessen nach auf
diesem Wege liegen mußte und dann auch nicht ausgeblieben ist, gedachte man nun nicht
nehr zu scheuen.
Die allerletzten Bundesreformversuche — Frühjahr 1866 — gehören im Lichte
einer tieferblickenden geschichtlichen Betrachtungsweise nicht mehr in die Ara des alten
Deutschen Bundes, sondern bereits in die folgende Epoche, die Vorgeschichte und Ent—
tehungsgeschichte des Norddeutschen Bundes und damit des heutigen Reiches.

8 9. Der Norddeutsche Bund. Die Gründung des Deutschen Reiches
1. Die letzten Jahre des Deutschen Bundes. — Nicht lange nach dem Scheitern
der auf dem Frankfurter Fürstentage beratenen österreichischen Reformakte, im Herbst
1868 flackerte die schleswig-holsteinische Frage auf, welche für die deutsche
Beschichte der nächsten Jahre zur Schicksalsfrage wurde. Sie hat zunächst, in Gestalt
der Befreiung Schleswig-Holsteins von der rechtlos gewordenen, gewalttätig sich geberden—
den dänischen Herrschaft, eine große nationale Aufgabe geschaffen, zu deren Lösung

v. Sybel, Begründung Bd. 827; Bismarck, Gedanken und Erinnerungen Bd. 2.Kap.
1923; Kloeppel, Verfafs Gesch Bd. JS. 49178; Urkundenmaterial Denn Zwei Jahre
reußisch-deutscher Politik (1868); Binding, Die Grundung des Norddeutschen Bundes; G. Meyer,
daher 61-67: Laband, Staatsr. des Deulschen Reichs Bd. J Kap. 1; Haenel, Staaͤtsr.
.14ff
            
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