Full text : Monroismus - Panamerikanismus

Betrifft  Aussperrung  von  Arbeitern
und  paritätischen  Arbeitsnachweis.
Bochn  m  ,  den  22.  Dezember  1.914.

An  das  Reichsamt  des  Innern  zu  Berlin.
Im  Bergbau  Deutschlands,  namentlich  in  den  Steinund



Braunkohlenrevieren,  herrscht  trotz  des  Krieges  Arbeitermangel.
Ausländer,  gefangen  gehaltene  russische  Landarbeiter,  werden  mit
Genehmigung  der  Behörden  zur  Arbeit  in  Braunkohlenbergwerken
verwendet.  Aber  deutsche  Bergarbeiter  laufen  zur  selben  Zeit
noch  als  Ausgesperrte  herum  und  müssen  sich  mit  Gelegenheitsarbeiten ­
  durchschlagen.  Ausgesperrt,  geächtet  sind  sie,  weil  sie  sich
der  Organisation  anschlossen,  ihre  Rechte  verteidigten  oder  irgend

dierenden  General,  Se.  Exzellenz  Generaloberst  v.  Kessel-Berlin,
gerichtet.  In  derselben  beschwerte  Briewig  sich  über  diese  Arbeitersperre
  und  die  jetzt  vorgenommenen  Lohnkürzungen.  Eine
Aenderung  ist  bis  jetzt  noch  nicht  erfolgt.  In  der  Beschwerde
Briewigs  werden  eine  Reihe  von  Lausitzer  Werken  angeführt,
welche  die  Löhne  seit  Ausbruch  des  Krieges  ziemlich  stark  gekürzt
haben.  Und  dann  jammern  diese  Werke,  welche  organisierte  Arbeiter ­
  aussperren  und  Löhne  kürzen,  über  Arbeitermangel.
Wir  hoffen  aus  diesen  Gründen  keine  Fehlbitte  zu  tun,
wenn  wir  das  Hohe  Ministerium  ebenso  höflich  als  dringend
ersuchen,  das  Gesuch  des  Braunkohlen-Jnöustrie-Vereins  abzulehnen ­
  und  eine  inzwischen  eventuell  schon  erfolgte  Genehmigung
wieder  rückgängig  zu  machen.
Es  zeichnet  ergebenst!
Verband  der  Bergarbeiter  Deutschlands.
Eine  weitere  Eingabe  wegen  der  Beschäftigung  Kriegsgefangener ­
  im  Bergbau  richtete  der  Verband  in  Gemeinschaft
nnt  den  anderen  Bergarbeiterorganisationen,  am  6.  Februar
1915  an  das  Handelsministerium  in  Berlin.  Die  Angelegenheit
kam  dann  zur  Besprechung  bei  der  Beratung  des  Bergetats  am
26.  Februar  und  bei  der  Aussprache,  welche  die  Vertreter  der
Bergarbeiterverbände  am  26.  Februar  1916  mit  dem  Handelsminister ­
  hatten.  Minister  v.  Sydow  gab  hierbei  die.  Versicherung, ­
  daß  Kriegsgefangene  nur  auf  ihren  Wunsch  im  Bergbau
beschäftigt  werden  sollen.  Unter  Tage  dürften  nur  solche  Gefangene ­
  anfahren,  die  von  Beruf  Bergleute  sind.  Als  Lohndrücker ­
  dürften  die  Gefangenen  auf  keinen  Fall  dienen,  sondern
müßten  denselben  Lohn  erhalten,  den  die  anderen  Bergleute  für
die  gleiche  Arbeit  bekommen.
            
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