Full text : Material zur Lage der Bergarbeiter während des Weltkrieges

welche  Zusammenstöße  mit  den  Beamten  hatten.  Selbst  regelrecht
kündigende  Arbeiter  sperrt  man  aus  und  gibt  sie  während  des
schrecklichen  Krieges  dem  Hunger  Preis.
In  dem  Erlaß  des  Herrn  Reichskanzlers  (Reichsamt  des
Innern)  an  das  Königlich  Preußische  Kriegsministerium  bom
8.  Dezember  1914  (I.  R.  Arb.  5a)  —  die  Abschrift  dieses  Erlasses ­
  ist  dem  ergebenst  Unterzeichneten  als  Mitglied  der  Generalkommission
  der  Gewerkschaften  Deutschlands  bekannt  geworden  —
ist  der  ganz  richtige  Grundsatz  ausgesprochen,  daß  Kriegsgefangene ­
  den  deutschen  Arbeitern  nicht  vorzuziehen  seien  und
die  Arbeitslosigkeit  nicht  vermehrt  werden  dürfe.  Aber  gerade
in  der  Braunkohlenindustrie  und  in  den  Lausitzer  Erzgruben,  wo
seit  einigen  Wochen  hunderte  gefangen  gehaltene  russische  Arbeiter ­
  beschäftigt  werden,  gibt  es  noch  eine  Anzahl  ausgesperrte
und  gemaßregelte  deutsche  Bergarbeiter.  Auch  in  Steinkohlenrevieren ­
  werden  noch  verschiedene  Schwarze  Listen-  und  Sperrsysteme ­
  aufrecht  erhalten.  Wir  wenden  uns  vertrauensvoll  an
diese  hohe  Reichsbehörde  mit  der  Bitte,  möglichst  bald  Abhilfe
zu  schaffen  und  mittels  der  Reichszentrale  der  Arbeitsnachweise
die  Aussperrung  von  Arbeitern  zur  Zeit  des  Krieges  zu  beseitigen. ­

Es  kommen  im  deutschen  Bergbau  noch  folgende  Ausgesperrte ­
  und  Sperrsysteme  in  Frage:
1.  Im  Bezirk  O  b  e  r  hausen  (Rheinl.)  hatte  der  Knappschaftsälteste ­
  Straube  Ende  August  auf  Zeche  Con.kordia  in
Lberhausen,  auf  welcher  er  früher  in  Arbeit  gewesen  war,  vom
Betriebsführer  wieder  Arbeit  zugesagt  erhalten.  Straube  mußte
bisher  wegen  seiner  früheren  Maßregelung  einen  weiten  Weg
zur  Zeche  machen  und  hätte  deshalb  gern  wieder  auf  Conkordia
angefangen.  Bevor  Straube  aber  am  lö.September  sein  jetziges
Arbeitsverhältnis  kündigte,  bekam  er  von  dem  Betriebsführer
der  Zeche  Conkordia  Nachricht,  daß  er  seine  Arbeit  nicht  kündigen
solle,  denn  er,  der  Betriebsführer,  könne  ihn  trotz  des  Versprechens ­
  nicht  in  Arbeit  nehmen.  Wenn  Straube  trotzdem  die
Arbeit  auf  Conkordia  aufnehme,  so  müsse  ihm  am  nächsten  15.
wieder  gekündigt  werden.  Jedenfalls  ist  der  Betriebsführer  zur
Fortsetzung  der  Sperre  veranlaßt  worden.
2.  Der  Berghauer  Jakob  Kunz  in  Oberhausen,  Dickerstr.133,
arbeitete  bis  24.  August  1913  auf  Zeche  Oberhausen  und  wurde
an  diesem  Tage  Plötzlich  entlassen,  weil  er  mit  seinem  Steiger
Differenzen  bekam.  Am  15.  September  wurde  ihm  dann  auf
Conkordia.  Schacht  IV  und  V,  beim  Unternehmer  Meier  Arbeit
als  Schießmeister  zugesagt.  Später,  als  er  die  geforderten  Papiere ­
  brachte,  wurde  ihm  gesagt,  man  habe  leider  übersehen,  daß
er  von  Zeche  Oberhausen  komme.  Sie  dürften  ihn  nicht  an ­
            
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