Full text : Recht der Schuldverhältnisse (Bd. 2)

2, Titel: Gegenjeitiger Vertrag. Vorbemerkungen, 8 320. 237

NiGt einfeitig vom Vertrage zurüctreten kann. € weicht aber, abgejehen bon den SFirge{däften
 (& 361), von diejem Grundfag infofern ab, al e8 in den SS 325, 326, 327 einer
bom alten HGB. (Art. 354—356) angebahnten RKechtZentwiclung folgt.
2, Die 88 320 ff. regelm die Ginrede des nicht erfüllten Vertrags (exceptio non
adimpleti contractus). Bufolge de8 ovvdiiayıuım (der gegenfeitigen Abhängigkeit der Bei
Hungen) tarın_ regelmäßig teiner vom Gegner Seiftung, fordern, „obne felbjt Die gefhuldete
Meiftung zu Dewirfen, Cine Ausnahme erleidet diejer Srundjah der Zug um Zug:
‘eiftung (8 320) nur, wenn jet eS au8drüclih oder fididHweigend eine Reihenfolge feftgefeht
 ift. Diele Verpflichtung der Zug: um Zugleiftung Sat aber nit den Sinn, doß
der, weldher fordert, Bug» um Zugleiftung Fordern, alfo fi gleichzeitig zur Gegenleiftung
2rbieten müßle, mie dies namentlich Keller, Yahıb. de8 gem. Recht» Bd. 4 S. 11 fi,
Rarlowa a. a. D., Stinging a. a. DO. für das gemeine Recht forderten und wie dies das
PLN. Il I Fit. 5 8 27 verlangte. Bal. dagegen Ennecceru3 I, 2 (4s) S. 79. Sondern
© fann jein Net zunächft ohne Nückficht auf das de8 Gegner® geltend maden, und Sade
de8 Gegner8 ift €8, zu behaupten, daß er nad Inhalt de8 BeriragS nur zugleich mit dent
Steben oder nach ihm zu leiften Habe; er tann bi8 zur Erfüllung diefer Miliht jeine
eiftung bermeigern, d. 5. er hat Jedigliq eine Sinrede de8 nicht erfüllten Vertrages.
RE Crome a. a. O., Andre, Die Einrede de8 nicht erfüllten VBertrage® (1891), S 5. Diele
1oß auffgiebhen de Einrede hat jedoch die Eigentämlichkeit, daß derjenige, der fie vorjhüßt,
Pr nicht zu bemeifen Hat. Die exceptio non rite adimpleti contractus odersSinrede
De widgt volljtändig erfüllten VeriragS dagegen {ft zwar nach denfelben Paragraphen 3
urteilen, doch geht bei diefer in Nebereinftimmung mit dem gem. KR, (Dernburg, Band. IL
$ 21, RGE. Bd. 20 S. 6, 7) die Beweislaft, daß die erfolgte Leiftung unvoNftändig gewefen
lei, auf den Gläubiger über, wenn Diefer eine iHm al8 Erfüllung angebotene Leiftung an-Senommen
 und damit als folge anerlannt Hat (S 368). Val. Bem. 2, d zu 8 320.
Be 8, Die £8 393—327 regeln die Tragung der Gefahr und die Wirkung des Verzugs
%l gegenieitigen Verträgen.
4, Die Bedeutung der folgenden Beflimmungen im Normenzufanmenhang :
a) Die Anwendung der 88 320 ff. geht, da lex posterior specialis derogat priori
generali, den allgemeinen BorjoOriften über alle Schuldverhältnijfe vor, leßtere
5feiben jedoch fubfidiär auch für die gegenfeitigen Schuldverhältnifie
anwendbar. .
Mus demielben Grunde wie zu a find bei befonders geregelten gegenleitigen
 VeriragStyben zunächjt die hier gegebenen bejonderen VBorfHriften,
3. B. beim Werkvertrag Über Gefahr die 58 644, 645, darnad) jubfidiär die
jolgenden 88 320 {f,, endlid Höcfteventuell auch die 88 275 ff, d. h. die allgemeinen
 Borjhriften filr alle Schuldverhältnifje anıyendbar.
Falich ift die Annahme, daß die Anwendung der 88332 ff. bet befonder?
geregelten Verträgen ausgefchloffen jet, ebenfo faljh die Meinung, daß die
88 320 ff. fumulativ auf gleicher Linie mit den hefonderen VBorfchHriften
fonfurrieren, ma8 zu unldslichen Wideribrüchen Führen würde. Mal. Dertmann,
2. Aufl. S. 150.

}}

8 320.
— Wer aus einem gegenfeitigen Vertrage verpflichtet Hit, fann die tom ob-Legende
 Qeiftung bi8 zur Bewirkung Der Gegenleiftung verweigern, e8 jet denn,
Daß er vorzuleijten verpflichtet ijt. Hat die Letjtung an Mehrere ZU erfolgen,
10 fanın dem Einzelnen der ihm gebithHrende Theil bis ZU. Bewirkung der GanEen
Gegenleijtung verweigert werden. Die Borichriit des & 278 Abi. 3 findet feine
Anwendung,
            
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