Full text: Recht der Schuldverhältnisse (Bd. 2)

1. Titel: Kauf. Taufe. 88 442—444. 577 
8 444. 
Der Verkäufer ft verpflichtet, dem Käufer über die den verkauften Gegen- 
and betreffenden rechtlichen Verhältniffe, insbejondere im Falle des Verkaufs 
Mnes Grundftucs über die Grenzen, SGerechtjame und Lajten, die nöthige Auskunft 
3 ertheilen und ihm die zum Beweije des Rechtes dienenden Urkunden, [oweit 
fie fi in feinem Befibe befinden, auszuliefern. Erjireckt fi der Inhalt einer 
19lhen Urkunde auch auf andere Angelegenheiten, jo ft der Verkäufer nur zur 
Ertheilung eine8 Sffentlih beglaubigten Auzzugs verpflichtet. 
G& I, 462; II, 385: III, 438. 
AUgemeines, 
a) 8 444 umfaßt eine doppelte Verpflichtung, nämlich 
a) die der AMuskunftserteilung, und 
ß) die der Urkundenauslieferung fjeitenz des Verkäufer8. , 
Sie beziehen jiH auf alle Arten von Käunfen. Beide VBerpflih- 
tungen fteben au felbftändig nebeneinander. Sie entjpringen als Ber- 
a unmittelbar aus dem Kaufe WM. II, 322) d. bh. aus dem 
Io on abgeihloffenen VBerirage. 
Die befondere Beftimmung des S 444 enthält daher keine Bor: 
[Oriften für das UnterhandlungsSitadium, ehe noch der Vertrag 
ee ijit Col. audh ROSE. Bd. 52 S, 167). Wie weit hier Ihon 
zine Verpflichtung zur Wahrheit im den Mitteilungen Defteht, bemißt fich 
nach den einihlägigen allgemeinen RKRechtsarundfäken. Dies it von 
Bedeutung namentlich bezüglich jener Fälle, in denen Wohnhäufer mit 
Bee nG der Mieterträgnife bei der Breisbeftimmung gekauft werden 
oal. über zugefidherte Eigen{dhaften Dem. IV zu 8 459). Im übrigen 
ergibt Jih aud) aus S 439 mittelbar eine Unzeigepflicht vor A 
EEE Bem. VL B, g zu 8 433 über Dffenhbarunagsvflicht des 
BerkäuferS. 
Der Käufer kann auf Erfüllung feiner Anfprücdhe aus $ 444 Kfagen, 
binfichtlih der Zwangsvollftrechung ijt auf $ 883 und $ 888 ZPO. zu verweilen. 
(8 Itehen ihm ferner auch die Rechte aus SS 320 ff. zu Gebote, wobei freilich 
zu berückhichtigen fein wird, daß eine Serfenlung gegen $ 444 nur eine 
teilweife Nichterfüllung jeweils darftellt (val. Vertmann in Dem. 3 zu $ 444). 
„., 3, Muskunitserteilung. Die Borfchrift bezieht fich auf alle redhtlidhen Ber» 
Dältnif Te, mögen fie dinglidher oder obligatorijdher Natur, Berechtigungen oder Be- 
Aftungen fein.: Der Mertäufer wird auch darüber Auskunft Geten müflen, daß der Er 
Derb, der Befib, die Aufbewahrung oder die Veräußerung der Sache nicht gegen das 
Strafgefeß, ingbefondere zoll=, fteuer-, gewerbe= oder fittenpolizeiliche Boriheiten ver: 
Itößt, oder daß foldhen Genüge gefchehen ft € Bleibt aber zu beachten, daß dieje Verz 
Pflichtung des Verkäufer8 nicht weiter reicht, al e& der redlihe Vollzug des Kauf- 
derftrags er wobei die Verkehrasiübung den Makftab bilden muß (val. Dürinager- 
Sachenburg [1. Aufl] Bd. 3 S. 25). 
a) Bon Ddiefer Auskunftspfliht ift der Verkäufer dadurch nicht enthoben, daß 
etwa {horn Einträge im Grundbuche beftehen und der RMäufer nach S 11 
ED Ja fi hätte Aufichluß erholen fönnen (val. Bem. 1, c 
und g zu A 
Bon Bedeutung ift wegen der 88 571 ff, 591 namentlidH auch die Auskunft 
über Mietsz und Bachtverhältniife, fowie über Yllaten, vgl. 
pr. d. OLG. OD Bo. 12 S. 53. . 
Die Erfüllung der Auskunftspfliht kann unmittelbar im Wege der felbe 
jtändigen lage und LTE (3BO. 8 888) erzwungen 
iS, mittelbar nad Maßgabe der SS 440 Ubi. 1 mit 320 ff. erzielt 
werden, 
Sl bon Forderungen val. hieber die Barallelvorfchrift des 
Unter den „redtlidhen Verhältniffen“, worüber Auskunit zu Prten 
Tt, fönnen nur die da3 Rechtsverhältnmis begründenden fat]äch- 
‚oem Unterlagen verftanden werden, nicht aber redhtlide Bez 
lehrungen; die8 ergibt ich {hon aus dem Ausdruck „Yushunftserteilung“, 
|. NOT. Bd. 52 S. 168 und Zur. Wichr. 1902 Beil. S. 270. Die in 8 444 
Staudinger. BGB. Ha (Schuldverhältniiie. Sober: Kauf. Taufh) 5/6. Au Br 
I)
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.