Full text: Anleiherecht, Reichsschuldenwesen, Reichsschuldbuch, Anleiheablösung, Anleihen auf Grund des Dawes-Plans, Anleihen der Reichspost und Anleihen der Schutzgebiete

Der Entwurf schlägt, wie vorstehend ausgeführt, 
eine verschiedene Behandlung für den alten und neuen 
Besitz der Reichsanleihen vor. Den Ländern und Ge- 
meinden ist es überlassen, eine gleiche Unterscheidung 
zu treffen?). 
3. Erste Verordnung zur Durchführung des 
Gesebes über die Ablösung öffentlicher An- 
leihen vom 8. September 1925 
RGBL I S. 331). 
Auf Grund des $ 48 des Gesetzes über die Ablösung 
öffentlicher Anleihen vom 16. Juli 1925 (Reichs- 
gesetzbl. I S. 137) verordnet die Reichsregierung, so- 
weit erforderlich, nach Zustimmung des Reichsrats: 
I. Allgemeine Vorschriften 
$ 1. 
Markanleihen des Reichs. 
Die in dem anliegenden Verzeichnis aufgeführten 
Forderungen sind Markanleihen des Reichs?%?), 
*) In dem hier nicht abgedruckten weiteren Teil der Be- 
gründung wird ausgeführt: „Schätzungsweise 20 Milliarden Mark 
Nennbetrag der abzulösenden Anleihen des Reichs stehen im 
Eigentum von Altbesitzern.‘‘ In Wirklichkeit sind rund 40 
Milliarden als Altbesitz anerkannt worden. Näheres hierüber 
in der Denkschrift des Reichsministers der Finanzen über die 
Ablösung der Markanleihen des Reiches S, 19 ff. 
*) Das „Verzeichnis der für die Ablösung auf Grund des 
Gesetzes über die Ablösung öffentlicher Anleihen in Betracht 
kommenden Reichsanleihen‘ ist hier nicht abgedruckt. Später 
sind auf Grund der Bekanntmachung über die Erklärung von 
Schulden zu Markanleihen des Reichs vom 25. Januar 1926 
(RGBl. I S. 98) noch Waldeck-Pyrmonter Anleihen hinzuge- 
kommen. Nach der Denkschrift des Reichsministers der Fi- 
nanzen über die Ablösung der Markanleihen des Reichs (S, 4) 
sind insgesamt 15256 836 957,57 M. Länderschulden vom Beich 
übernommen worden, Dazu treten die Vorkriegsschulden des 
Reichs mit 4805 466 300 M., die Kriegsschulden des Reichs mit 
50 477 853 100 M., die Sparprämienanleihe mit einem Umtausch- 
werte von 2594 065 333,33 M., Entschädigungsschatzanweisungen 
mit rund 304 000 000 M. und Markanleihen im Betrage von etwa 
770 Millionen M., die zum Zwecke der Steuererstattung wieder 
ausgereicht sind. 
1 U
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.