7, Titel: Werkvertrag. SS 641, 642.
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S 642,
‚ft bei der Herftellung des Werkes eine Handlung des Bejtellers erforder-
(ich, fo fan der Unternehmer, wenn der Befteller durch das Unterlaffen der
Handlung in Verzug der Annahme kommt, eine angemefjene Entjhädigung
verlangen.
Die Höhe der Entfhädigung beftimmt {ich einerfeit8 nad) der Dauer des
Verzug und der Höhe der vereinbarten Verglitung, andererfeitz nad demjenigen,
wa8 ber Unternehmer in Folge des Berzugs an Aufwendungen erfpart oder
durch anderweitige Verwendung feiner Arbeitskraft erwerben fann.
€. I, 575; II, 579; II, 631.
Die in der Falhung wenig geglücten SS 642, E43 beziehen fig auf Jolhe Fälle, in
em eine Mitwirkung des Sehellers bei Heritellung des Werkes erforder-
a 6, 1 de8 8 642 normiert näher die Schadenserfagpflidht des BefteNers bei
nuahmeberzug,
$ 643 das NMücktrittsrecht des Unternehmers,
‚I Orundlage der Borfhriften der 88 642, 643 im allgemeinen, Beide
Banden von dem Kalle eines Unnahmeberzugs Des Beiteller8, aber von einem be-
onders gearteten. ;
4. Ein Annahmeverzug ein weiterer Dee al8 „YA6nahmeverzug“) Kant auf
ehe des Befteller8 jowohl na dh Gerftellung des Werkes durch Verweigerung der Abnahme
Sorfommen, alg au DOT Nollendung des Werkes, „bei deflen Heritelung“ S 642)
B ß. beim Beginn und während der Gerftellung (M. II, 495) und zwar dadurch, daß der
eeller angebotene Geritellungsarbeit nicht annimmt oder auch jeinerfeit8 eine Handlung
Ht vornimmt, welche notwendig wäre, um dem Unternehmer die ihm obliegende Wer
jeilung zu ermöglichen. Typifhe — aber nicht ausfchließlide — Derartige Kölle
older Mitwirkung find, daß der Befteller
oder a) einen Stoff zur Gerfielung des Werkes feinerfeit8 zu liefern,
b) einen Raum zur VBerridhtung des NMerkes G. B. ein Zimmer zum Tapezieren
ober desielben) zur Verfügung zu ftellen,
©) feine Berfon G. B. zur Anfertigung eine8 beftellten Porträts oder einer
Mbhotoaraybhie) darzubieten
hat.
3, Berfäumt der Befteller die eine oder andere folder OYbliegenbheiten, und
herbindert ober verzögert er dadırrch das Werk des Unternehmers unter
Um ft änden, die feine Ünterlajfung al8 einen Annahmeverzug, D. %
HL Verzug in der Erfüllung feiner Def ellerpflidhten erjcheinen lafien, 10
Dt Di Orange, welche Recht8bhehelie in foldem Zalle dem Unternehmer zu
eben
‚Auf diefe Frage beziehen fich die SS 642, 643. Sie erledigen aber die Frage
Wit in vollem Umfange, jondern nur in einer Teilridhtung:
a) € ift nämlich davon auszugehen, daß die SS 642, 643 Sonderbeftimmungen
barftellen, welche die nleDLägi en allgemeinen Vorfchriften über Die
Reht3folgen einer Nichte rt üllunmg vertragsmäßiger Ver bindlıchkeiten
feineswegs ausihließen oder befhränken, fondern neben ihnen frehen,
jte erweitern, Der Unternehmer kann daher, wenn e8 ihın beliebt, feiner»
jeits auf bdie ibm gebührende Bergütung fNagen, er fann
;jerner mit Dden allgemeinen Rechtsbhehelfen nach Maßgabe der Bor“
ichriften über den Verzug oder ein Fonfr aftlidges Berihulden
gegen dem Beiteller vorgehen oder auf Ddeflen etwaige Rage fi
der ESinrede des nicht oder nicht rechtzeitig erfüllten Ver:
irag3 bedienen. € bleiben ferner auch Die echtsorundfäbe über die
Joloen einer eingetretenen Unmöglidhkfeit der Qeiltung unberührt.
Val. ingbef. 88 293 - 304 über Verzug (8 304 Anfpruch des Unternehmers
auf Erfaß der Mehraufwendungen), SS 322 if. G. 3. 8323 Unmöglich-
Feit der Ausführung infolge eine8 in der Perfon des Beiteller8 eintretenden,
Ger bon ibur nicht zu vertretenden Umftandes), $ 324 Unmöglichkeit der