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Es würde den Rahmen unserer Schrift überschreiten,
wollten wir die Depression in unseren wirthschaftlichen Ver
hältnissen genauer beleuchten; bezüglich des Cerealienhandels
haben wir ja schon im vorhergehenden Abschnitt Einiges
mitgetheilt, und im Anhang werden überdies Ausweise über
den Aussenhandel Oesterreichs, speciell mit Rumänien
während der letzten Jahre, Platz finden.
Wird also ein neuer Zoll- und Handelsvertrag mit
Rumänien zu Stande kommen, so müssen hierin zum
Theil Aenderungen gegen den früheren eintreten. Diese
würden unseres Erachtens in Schutzmassregeln auf indu
striellem und landwirtschaftlichem Gebiete, wie auch in
einer zweckmässigen Regelung unserer Verkehrsbeziehungen
zu Rumänien, also in tarifpolitischen Massnahmen zu
suchen sein.
Was erstlich die Industrie betrifft, so können wir uns
mit der Hohe der bisher in Geltung gewesenen Einfuhrszölle
Rumäniens keineswegs zufrieden erklären. Die Tarife des
Handelsvertrages vom Jahre 1875 sind vielfach zu hoch
bemessen. Die Zusicherung des Meistbegünstigungsrechtes
ka; n uns aber nicht genügen. Warum auch, da doch keiner
der übrigen Staaten so viel wie wir von Rumänien zu
erreichen im Stande ist?! Wozu sollten wir darauf warten,
ob nicht etwa einer der andern Staaten niedrigere Tarif
positionen in Rumänien erlangen werde, als wir sie erreich
ten? Dieses Sichgenügenlassen mit dem einfachen Meist
begünstigungsvertrage Rumänien gegenüber kann für alle
anderen Staaten Europas eher als für uns taugen. Denn
diese können dann dadurch participiren an allen denjenigen
Zugeständnissen, die wir Rumänien gegenüber beanspruchen
können kraft, der günstigen Lage unseres Landes.
Oesterreich-Ungarn muss also (wie es kaum von Jeman
dem bestritten werden dürfte) das ganze Gewicht seines Ein
flusses darauf legen, einen Tarifvertrag mit Rumänien
abzuschliessen unter gleichzeitiger reciproker Gewährung des
Meistbegünstigungrechtes.