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Offenbarungseides 86; — fiehe auch „Ges
ridhtsjtand“.
SU Lieferung beim Werkvertrag 1138,
Sn Herausgabe durch den Beauftragten
Buwendung: Begriff 1449; — einer un-
gerechtfertigten Bereicherung 1564, 1578.
Zuwendungen unentgeltliche: unter ber
Auflage einer Leiftung an einen Dritten
284; — u. 3. an die Gefelljchaft 1302.
Zuwiderhandeln gegen Unterlafiungspflicht,
Fälligkeit der Vertragsijirafe 300.
Zwangsaufredhnung 393.
Bwangsenteignung: Anwendung der VBor-
jOriften über Kauf 708,
Zwangserfüllung 351. .
Bwangsvergleich: Rückforderung der über die
Quote gemachten Leiftung 1562; — Ein-
fluß auf die Bürgihaft 1410.
BwangsSverfauf: Ausichluß des Vorkaufsrechts
734; — Verbot des BietenZ für Verfteige-
rungsbeamte und deren GehHilfen 601; —
Wirkung der Nichtbeachtung des Verbots 604,
ZwangSverfteigerung eine run dftücds:
Abmendung durch Befriedigung des Gläubi-
ger8 durch einen Dritten 107; — Gefahr-
übergang auf den Anfteigerer 584; —
3. des Mietobjekts 900, 921; — Einfluß
auf Bachtverhältnijje 934; — Mebernahme
einer hypothekarijch verficherten Schuld 470;
— Serkauf von gemeinfdhaftlichen GÖrund-
jtücen im Wege der Z. zum Zmwede ber
Gemeinjchaft 1361.
BZwangSverwaltung: Abjchluß von Mietver-
trägen durch den Verwalter 781.
Zwangsvollitredung: Ablöfungsrecht des Drit-
ten gegenüber dem Gläubiger 104, 105; —
Anrechnung des Erlöfes bei Mehrheit der
gejichuldeten Leiftungen 363; — 3. bei Alter-
nativobligationen 93, 95; — 3- bei Berur-
teilung zur Zug um Zug-Leiftung 123,244; —
Einfluß der Unwirkjamfkeit der Solfirechungs-
handlung 1553; — Herausgabe des (Erlöjes
nerfteigerter, nicht dem Schuldner gehöriger
Sachen 1565; — Schadbenserfaßpflicht hie-
wegen 1595; — Ausichluß vom Bieten bei
3. 601; — Wirkung der Nichtbeachtung des
Berbots 604; — 3. gegen den Hauptichuldner,
VBorausjeBung der Haftung des Bürgen
1419, 1420; — Einfluß der 3. auf das
Rücktrittsrecht vom Vertrag 327; — Aus-
ichluß des Vorkaufsrechts gegenüber der 3.
784; — Einfluß auf da3 Wiederkaufsrecht
721; — 3. in den Anteil an einer Gemein-
jchaft 1351, 1357; — in den gemeinfhaft-
lichen Gegenftand 1352; — im Gefelljihaft8-
vermögen 1265, 1304; — in den Anteil
eines Gefjelljchafter3 1306; — 3. in die
Rauflache, Einfluß auf die Wandelung 652,
655; — gegen den Bächter und den Ver-
pächter 934.
3werf der Obligation: Untergang der DO. durd
Erreichung des Zweces 343.
Zwecferreichung: Untergang des Schuldver-
hHältnifies durch Zw. 543.
Zwei Jahre: Verjährung des Anjpruchs aus
SInhaberichuldverjhreibungen 1515.
Zweikampf: Erjaganjprüche wegen Verlegung
im 3. 1601,
3weifeitige Verträge 235, 237.
Zwingendes Recht bei Schuldverhältniffen 525.
3Zwifdhenzinjen: Ausjichluß des Wbzuge3 bei
Bahlung vor Fälligkeit 116; — bei vor-
zeitiger Erfüllung einer betagten VBerbind-
lichteit 1558.