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Teil IV. Girobanknotariat.
Beiwerkes — aussehen. Eine Vertragsmelderolle letzterer Art ist
P. Keinach 42 (1./2. Jahrh. n. Chr.) von einem Notariate des Dorfes
Theadelpheia im Faijum. Jedenfalls genügten dem Besitzamte Aus
züge, da der volle Wortlaut der Verträge schon mittelst der ütto-
Tpa(pai an das Besitzamt gelangte.
Weitere Vertragsmelderollen sind: P. Fior. I 51 (um 150
n. Chr.); PER. 2030 bis 2034 bei Wessely, Mitt. PER. V S. 108ff.
(um 195 n. Chr.); ferner P. gr. Cairo 10526^ (um 140 n. Chr.) und
10862 == P. Fay. 344 (2. Jahrh. n. Chr.). Dagegen gehören P. Amh. II
98 (2.13. Jahrh. n. Chr.) und P. Lips. I 31 (um 195 n. Chr.) nicht
hierher. Der erstere Papyrus ist ein Bruchstück mit drei Vertrags
auszügen für irgendwelche anderen Zwecke ; denn unter dem ersten
Auszuge steht der Vermerk: i0 (Itouç) TTaOvi Î, KaTaX( ) Meffo-
(pn), èTTr|vé[x0ri] npocrK( ) i0 (eiouç), unter dem zweiten Auszuge:
10 (Itouç) ’E-rreicp, KaTaX( ) Meö‘o(pn), ámiváx0(n) k (Itouç) <t>au)(pi
[x]. Solche Vermerke unter jedem einzelnen Auszuge sind den
Vertragsmelderollen fremd; auch ist es wohl ausgeschlossen, daß
ein Notariat einen Vertrag vom Epeiph des Jahres 19 erst im
Phaophi des Jahres 20 — also nach 3 Monaten — an das Besitz
amt meldet. P. Lips. I 31 andererseits ist das Bruchstück einer
Eingabe (nicht eines Registers). Wie schon der Herausgeber be
merkt, enthält Z. 1 bis 8 eine Eingabe an eine nicht erkennbare
Behörde; dieser Eingabe werden Abschriften oder Auszüge aus
einer Reihe von Verträgen als Belegstücke angefügt.
In der Vertragsmelderolle P. gr. Cairo 10862 = P. Fay. 344
(2. Jahrh. n. Chr.) lautet die erste Zeile nach meinen Aufzeichnungen :
[ èjm Tpa(pi[o]u [TT]oXuòeuK(eíaç) Kai ZeOpevrräei Tfjç 0e|Liiö'(TOu)
pepíb(oç) [àíTÒ ] è'ujçTûp(i) [pnvòç toû èvearôiToç x (Itouç) ktX.].
Die dörfische Staatsnotariatszweigstelle (ypacpeiov) zu Polydeukeia
im Faijum, welche gleichzeitig auch für das benachbarte Dorf
Sethrenpaei in Wirksamkeit war, legt mithin eine Melderolle dem
Besitzamte vor, welche nicht lediglich den Monat Tybi umfaßt,
sondern mindestens auch noch den vorhergehenden Monat Choiak,
oder einen Teil desselben. Nicht immer also wurde der Zeitraum
eines Monats innegehalten.
Der von Vitelli in der Ausonia 1907 S. 139 unter Nr. 3 ver
öffentlichte Papyrus (208 n. Chr.) gehört ebenfalls in den Kreis
^ Diesen Papyrus werde ich demnächst an anderer Stelle veröffent
lichen.