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L. C. Oetker, 
Dampfmarzipan- und Marmeladenfabrik, 
Altona-Bahrenfeld. 
In der Fürsorge um das Wohl der Arbeiter und im Wunsche, treu geleistete Dienste 
zu belohnen, traf mit dem i. Juni 1906 die Firma L. C. Oetker für ihre zurzeit bei ihr 
beschäftigten Arbeiter und Arbeiterinnen, unbeschadet der beiderseits aus den bestehenden 
Vertragsverhältnissen sich ergebenden Rechte und Pflichten, folgende Einrichtungen. 
DIENSTALTERSZULAGE. Arbeiter erhalten nach 4 Jahren ununterbrochenen Dienstes 
bei der Firma L. C. Oetker eine Dienstalterszulage von 52 M. jährlich, Arbeiterinnen eine 
solche von 26 M. jährlich, zahlbar in wöchentlichen Raten und steigend alle 4 Jahre um 
denselben Betrag bis zum Höchstbetrage von 208 M. jährlich für die Arbeiter bzw. 104 M. 
für die Arbeiterinnen. 
ARBEITSUNFÄHIGKEIT. Arbeiter und Arbeiterinnen erhalten im Falle einer Arbeits 
unfähigkeit: 
wenn sie 5 Jahre ununterbrochen bei der Firma L. C. Oetker tätig waren, eine lebens 
längliche, monatlich im voraus zahlbare Jahresrente von 200 M., 
wenn sie 10 Jahre in gleicher Weise tätig waren, eine solche Rente von 300 M., 
wenn die Tätigkeit 15 Jahre währte, eine solche von 400 M., 
wenn die Tätigkeit 20 Jahre dauerte, eine solche von 500 M. 
SPARKASSENEINLAGEN. Des ferneren erhält derjenige, der 10 Jahre ununterbrochen 
bei der Firma tätig war, für die Dauer seiner weiteren Tätigkeit bei der Firma L. C. Oetker 
bis einschl. des 20. Dienstjahres am Schluß eines jeden Jahres eine jährliche Sparkassen 
einlage von 100 M., welche auf den Namen des Empfängers eingetragen wird und nur mit 
Genehmigung der Firma erhoben werden kann. Nach 20 jährigem Dienste erhöht sich diese 
jährliche Sparkasseneinlage für jedes weitere Dienstjahr auf 500 M. Die anwachsenden 
Zinsen sollen dem Kapital zugezählt werden. 
Die Sparkassenbeträge sollen den Zweck haben, einen weiteren Rückhalt für den Fall 
der Arbeitsunfähigkeit zu gewähren. 
Demgemäß ist der Empfänger berechtigt, nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit außer 
den unter Arbeitsunfähigkeit vorgesehenen Bezügen jährlich die Zinsen, sowie 10 % des 
angesparten Kapitals abzuheben. 
Die Auskehrung von Beträgen unter anderen Voraussetzungen bzw. von weiteren 
jährlichen Beträgen bleibt der freien Genehmigung der Firma L. C. Oetker Vorbehalten. 
Im Falle des Todes des Empfängers ist die Spareinlage den legitimierten Erben desselben 
auszuzahlen. 
An Dienstalterszulagen wurden bis zum 31. März 1913 etwa 8890 M. ausbezahlt. 
An Entschädigung für Arbeitsunfähigkeit hatte die Firma bis zum gleichen Termin 
etwa 2521 M. auszukehren. 
An Sparkasseneinlagen wurden bis Ende März 1913 ca. 6847 M. deponiert.
	        
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