8. Entwickelung und Hauptarten der Buchführung. 187
und ausgegangenen Waren (Waren- oder Lagerfcontro), über die Wechsel (Wechsel-
scontro), Effekten, d. s. Staatspapiere, Aktien usw. (Effektenscontro) usw. Diese
Vergleichung kann entweder nur den Zweck haben, eine Kontrolle über die ein- und
ausgegangenen Mengen (Gewichte, Stückzahl, Maße usw.) herzustellen, oder sie
kann zugleich — wenn in diesen Büchern auch Wertspalten aufgenommen sind —
die Erfolgsberechnung ermöglichen.
Auf solche Weise gelangt man auch in der einfachen Buchführung, die an
und für sich nur eine Geschäftserzählung ist und keinen systematischen Zusammenhang
der Grundbuchungen kennt, zu einer Art von systematischer Aufzeichnung der Ge
schäfte, aus der sich auf allerdings recht umständlichem Wege eine teilweise Erklärung
für die summarischen Veränderungen, wie sie sich aus der Vergleichung der Jnven-
tare ergeben, finden läßt. Vollständig kann diese Erklärung aber deshalb nicht fein,
weil nicht alle Einflüsse auf den Erfolg eines Geschäftsbetriebs sich in den persönlichen
und sachlichen Rechnungen des Kontokorrentbuchs und der Scontri ausdrücken, und weil
gewisse Zu- und Abnahmen des Vermögens, wie sie durch Berechnung von Zins,
Handlungsunkosten usw. entstehen, in der einfachen Buchführung überhaupt nicht
einzeln nachgewiesen werden. Indem bei dieser Buchführungsart von vornherein
als Schuldner und Gläubiger nur Personen, nicht aber auch Sachen und Wert
beziehungen auftreten, gelangt man durch sie rechnerisch für die vielen geschäftlichen
Transaktionen, aus denen ein Betrieb doch besteht, zu keinem inneren Zusammen
hang, zu keinem systematisch aufgebauten Nachweis des reinen Vermögens und muß
sich damit begnügen, falls man überhaupt Einzelnachweise über die Vermögens
bestandteile und über die Geschäftsbewegung erhalten will, diese in einer Reihe von
nicht zusammenhängenden Nebenbüchern mehr oder weniger ausführlich zu geben.
Selbst die Einzelposten des systematischen Kassenbuchs der einfachen Buchführung
sind zum großen Teil nur Kasten n o ti z e n , keine eigentlichen Posten, weil sie
sich nicht immer auf Personen beziehen und dann in keiner anderen Rechnung der
einfachen Buchführung eine Soll- oder Habenveränderung hervorbringen. In den
meisten Betrieben, in denen die einfache Buchführung angewendet wird, verzichtet
man grundsätzlich auf eine vollständige Berechnung des Erfolgs im einzelnen und
begnügt sich mit dem Gesamtergebnis, wie es aus der Vergleichung der Jnventare
verschiedener Geschäftsperioden hervorgeht.
Daß eine solche Buchführung nicht den höchsten Anforderungen, ja unter Unu
ständen nicht einmal den gesetzlich notwendigen Ansprüchen genügt, liegt auf der
Hand. Die Buchführung namentlich großer Betriebe muß s y st e m a t i s ch sein,
d. h. es muß ein innerer Zusammenhang zwischen sämtlichen Buchungen bestehen,
und das Gesamtresultat der Inventur muß sich durch das Verbuchungssystem in
seinen einzelnen Bestandteilen, sowohl nach den Beständen und Schuldverhältnissen,
als auch nach dem positiven (Gewinn) und negativen (Verlust) Erfolge, nachweisen
lassen.
Zu diesem Ergebnisse gelangt die doppelte Buchführung, so genannt,
weil bei ihr die Posten eine doppelte Veränderung in so fern hervorrufen, als jeder
Geschäftsfall eine Rechnung belastet und einer anderen Rechnung gutgeschrieben wird.
Dies ist aber nur möglich, wenn Soll- und Habenänderungen nicht bloß auf Personen
oder auf einzelne Sachen bezogen werden, sondern wenn von vornherein grund
sätzlich über alle Teile des Geschäftsvermögens und über alle Teile der geschäft
lichen Erfolge Einzelrechnungen geführt werden und angenommen wird, daß sie
wie die Personenkonten Schuldner und Gläubiger werden können. Auf diese Weise
gelangt man zu einem vollständigen Rechnungssystem, in dem alle Buchungen
untereinander in einen geschlossenen Zusammenhang kommen, und wodurch der