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beschäftigt, zu beachten. Eine einzelstaatliche amerikanische Gesetzgebung
in dieser Richtung wäre natürlich ganz undenkbar, da
sie durch den Nachbarstaat annulliert werden würde. Und ob die
sieben Millionen industriell beschäftigter Personen des Landes mit
ihrer verschiedenartigen Kulturstufe für eine einheitliche Behandlung
reif wären, lässt sich kaum abschätzen.
Vor allem aber kommt das tiefeingewurzelte Misstrauen der
amerikanischen Arbeiterschaft gegenüber der Unparteilichkeit der
Gerichte und die Schwierigkeit der Verfassungsänderung als Hindernis
in Betracht. Deshalb könnte aber vielleicht doch für gewisse Fälle,
wie in einigen europäischen Städten ein Druck in Hinsicht auf
das Schiedsverfahren ausgeübt und den konzessionierten Gesellschaften
etwa im Weigerungsfälle ihre Lizenz entzogen werden.
Aber selbst für das Verkehrsgewerbe ist eine derartige Initiative
in Amerika nicht früher zu erwarten, als eine Krise eintritt, ähnlich
der im Kohlengebiet von 1902, und bis dahin wird der amerikanische
Sinn mehr nach dem Arbeitsvertrag als nach dem Zwangsverfahren
tendieren.
39. KAPITEL.
Streik oder Arbeitsvertrag?
Die Friedenshoffnung der Industrie wurzelt im Arbeitsvertrag.
Nichts kann besser freundliche Beziehungen zwischen Arbeit und
Kapital bewirken, als das Verhandeln der gegenseitigen Vertreter
zur Feststellung der Arbeitsbedingungen. Wie eine Zusammenkunft
von Vertretern zweier Nationen werden die Friedensverhandlungen
gegenseitige Achtung und Toleranz und die Wohlfahrt
der Gesamtheit fördern. In diesem Zusammenwirken wird auf
die klarstmögliche Weise von jeder Partei die Bedeutung der
anderen anerkannt. Die Weichkohlenunternehmer mit ihrer Jahreslieferung
von etwa 200 Millionen Tonnen und die Weichkohlenarbeiter,
250 000 an der Zahl, lassen auf ihren jährlichen Zusammenkünften
das Zünglein an der Wage spielen, die ihre beiderseitige
Bedeutung abmisst und zeigt, dass einer nur mit Hilfe
des anderen im Gleichgewicht bleiben kann. Das ist die höchste
Form des Zusammenwirkens im modernen Wirtschaftsleben.