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heiten des Gewerbes nicht widerspricht, hat bei gleicher Befähigung
der Unternehmer die Mitglieder von Gewerkschaften
zu bevorzugen.
Man nahm zuerst an, dass nur wenige Fälle an die Appellinstanz
kommen würden, aber dies ist im Gegenteil bei 2 / 3 aller
Fälle geschehen; die Entscheidungen sind meist schnell und klar
gewesen; jede Partei hat das Recht, gewerbsmässige Anwälte
von der Verhandlung ausschliessen zu lassen. Die
Kosten trägt in der Hauptsache der Staat, da man unnütze Prozessiererei
für ungefährlicher als die Ausschliessung ärmerer Mitglieder
der Gesellschaft vom Rechtswege hält; nur im Falle frivoler
Klageführung werden die Kosten auferlegt.
Von den einigen hundert Fällen vor dem Gericht sind die
meisten zugunsten der Arbeiter entschieden worden. Und während
die Feinde des Gesetzes eine Auswanderung des Kapitales und
und ein Fallen der Löhne prophezeit hatten, ist das Gegenteil eingetreten.
Die Stabilität der Bedingungen hat eine der besten
Konjunkturen für das Land herbeigeführt, und es handelt sich nur
noch um eine Bewährung des Gesetzes auch in Depressionszeiten.
Die laue Aufnahme des Gesetzes unter der Arbeiterschaft
hat einer grossen Popularität desselben Platz gemacht; und die
Haltung der Unternehmer ist wie gegenüber dem Arbeitsvertrag
hier freundlich; man hat gesehen, dass das Hineinreden in ihr Geschäft
wirtschaftlich nicht die Schäden bringt, die die Vorteile
wett machen könnten, von einer Schmutzkonkurrenz befreit zu
sein und mit stetigeren Fristen rechnen zu können.
So hat die Annahme in den beiden Nachbarstaaten die Stellung
des Gesetzes natürlich auch gekräftigt, und die schnelle, laienhafte
Behandlung der Fälle hat beide Parteien sehr befriedigt.
Niemand bringt mehr die alten Einwände vor, man könne einen
Unternehmer nicht zwingen, eine bestimmte Lohnhöhe zu zahlen,
oder entgegen seinem Willen zu arbeiten, denn niemand zwingt
einen, überhaupt ein Geschäft zu betreiben oder zu arbeiten, sondern
beides wird nur gehindert, wenn es unter gemeinschädlichen Bedingungen
erfolgt.
Die Wirkung eines ähnlichen Gesetzes für die Vereinigten
Staaten kann aber deshalb von der in Neuseeland nicht abgeleitet
werden. Es ist dort vor allem die Einheitlichkeit der Bevölkerung,
der geringe Unterschied zwischen arm und reich, und eine Gesamtbevölkerung
von nur 800 000 Köpfen, wovon 27 000 industriell