204 —
auch in der Auflösung begriffen sein, Werte, die eine Zusammenfassıung
auf einem Kapitalkonto nötig machen. Das ist nichts der
Liquidation Eigenes. Indem das Kapital allerdings nicht mehr seinen
Charakter dem laufenden Erwerbsgeschäft entnimmt, namentlich
eine Ertragsverfügung nicht mehr beeinflussen soll, vielmehr selbst
zur Ausschüttung bestimmt ist, erscheint es begründet, das Kapitalkonto
als Liquidationskapitalkonto zu bezeichnen und es in der
Bilanzrechnung entsprechend zu überschreiben. Aber es ist kein
durch die Liquidation bedingtes Konto. Die Mehr- oder Mindererlöse,
die das Liquidationskapital regulieren, das Liquidationsaufwandskonto,
das Konto der Liquidationsunterschiede liefern nur
Teilbilder. Würde man unter Verzicht auf diese Konten alle Kapitalveränderungen
auf das Kapitalkonto unmittelbar buchen, so würde
es ein reichhaltigeres Bild und eine Übersicht der Liquidation geben,
aber das Kapitalkonto bleibt es doch. Überträgt man das „liquid“,
verteilbar werdende Geld auf ein besonderes Verteilungs- oder
Rückzahlungskonto, so ist auch das kein Liquidationskonto im umfassenden
Sinne. Schließlich übt auch das Liquidationsbilanzkonto,
das die Konten eröffnet und bei der Jahresbilanz ausgleicht, keine
andere. Funktion aus, als das Bilanzkonto der regelmäßigen Bilanz.
Es ergibt sich somit, daß eigentlich alle Konten ihre frühere Bedeutung
erhalten, auch kein weiteres Konto denkbar ist, das seine begreifliche
Bildung nur durch die Liquidation erhielte. Will man ein
Liquidationskonto einrichten, so könnte es nur in dem Sinne geschehen,
daß man ihm unmittelbar alle Mehrungen durch Mehrerlöse
und Höherbewertungen gutschreibt und ihm alle Mindererlöse
und Minderbewertungen, sowie den Liquidationsaufwand belastet
und den Saldo dieses Kontos auf das Liquidationskapitalkonto
überträgt. Das Liquidationskonto, das Konto der Liquidationsänderungen,
tritt dann an die Stelle des Gewinn- und Verlustkontos, das
vom Handelsgesetzbuch den Liquidationsjahresbilanzen vorgeschrieben
ist. Da wir aber besondere Konten für Mehr- und für
Mindererlöse, sowie für Liquidationsunterschiede führen, deren
Salden wir auf das Liquidationskapitalkonto übertragen, so ist das
Liquidationskonto überflüssig.
Die Buchhaltung des Leistungsgegenstandes wird von der Liquidation
nach der Seite der Mengenverrechnung insofern betroffen,
als Manches als wertlos ausgeschieden werden muß, wodurch die
buchmäßige Menge also eine Verringerung erfährt, nach der Wertseite
dadurch, daß den Mengenbeständen durch die Liquidationskapitalnachweisung
unter Umständen ein anderer Wert beigelegt
wird, der in den Eingang des neu zu ‚eröffnenden Liquidationsskontros
eingestellt wird. Die Arbeitsmittel werden durch die Liquidation
verkäufliche Handelsware. Die bisherigen Skontren derselben,
die im Ausgange, soweit nicht Verkäufe zum Zweck der Veräußerung
stattfanden, nur die Wertabgabe aufführten, erhalten nunmehr
zunächst die Einstellung der Liquidationswerte und werden
durch die Liauidationsverkäufe nach und nach geschlossen.