der, da bei dem verhältnismässig geringen Wert des
Materials der Carbidversand in erster Linie auf den
billigen Wassertransport angewiesen ist. Lange Zeit
hindurch haben viele Schifffahrts - Gesellschaften den
Transport rundweg abgelehnt. Jetzt dagegen ist er
nur unter besonderen Vorsichtsmassregeln gestattet
und diesen lässt sich eine gewisse Berechtigung nicht
abstreiten, da die unbeabsichtigte Berührung von
Wasser und Carbid recht unangenehme Folgen haben
kann. Aus diesem Grunde hat die Hafenpolizei in
den verschiedenen Städten sehr scharfe Vorschriften
erlassen. Für die Umladung des Carbids von den
norwegischen, schwedischen oder auch binnenländischen
Frachtschiffen in die Ueberseedampfer bestehen besondere
Vorschriften. Das Löschen der Frachtschiffe hat
sofort nach deren Eintreffen zu geschehen. Kann die
Ueberfuhr des Carbids vermittelst der Schuten nicht
sofort längsseits des betreffenden Ueberseedampfers
erfolgen, so muss die Ware in besonderen Lagerhäusern
untergebracht werden. In praxi wird diese Einlagerung
fast immer notwendig und verursacht sehr bedeutende
Spesen, ca. 4 o/o des Wertes pro Tag, so dass leicht
auch der grösste Gewinn durch ganz unberechenbare
Umstände aufgezehrt wird. Die Schifffahrtsgesellschaften
ihrerseits erschweren in gleicher Weise den
Carbidtransport. Ein grosser Teil, z. B. die englischen
Schiffe, nehmen das Calciumcarbid überhaupt nicht an,
so dass das meiste Carbid der englischen Exporteure
über Hamburg verschifft wird. Die deutschen Gesellschaften
stellen entweder besonders rigorose Verpackungsvorschiiften,
so forderten sie z. B. den Versand
in Blei- und Holzkisten oder in schmiedeeisernen Behältern
und Kisten mit einem derartig geringen Nettoinhalt,
dass die Kosten der Verpackung höher waren
als der Wert des Inhalts oder aber die Frachtsätze