’) Die stenographischen Parlamentsberichte vom Jahre 1884.
werden sollte. 1 ) Bei der Prägung dieses Nickels hatten hinsichtlich
der Mischung, des Gewichtes und des Remediums
die Anordnungen in Geltung zu treten, welche mit dem Gesetze
vom 1. Januar 1883, betreffend die Prägung von Nickelmünzen,
gegeben waren. Die Frist, in welcher die Einlösung
der Kupfermünzen durch diejenigen aus Nickel geprägten auf
jeden Fall bewerkstelligt sein sollte, war auf 10 Monate bemessen.
Nach dieser Frist sollte das Kupfergeld in Serbien
nicht mehr als Geld betrachtet werden. Aber am 22. September
1885 wurden alle diese Anordnungen ausser Kraft gesetzt.
Das an diesem Tage erlassene Gesetz gestattete nämlich,
■wegen der Finanznot, welche infolge des Ausbruches des
Krieges mit Bulgarien entstanden war, dass alles Kupfergeld,
welches auf Grund des Gesetzes vom 15. Juni 1884 gegen
Nickelmünzen eingezogen worden war und in den Staatskassen
lag, wieder in Umlauf gesetzt wurde.
Mit dem Gesetze vom 15. März 1890 wurde die Einlösung
des Kupfergeldes wiederholt angeordnet, verzögerte
sich aber bis zum Jahre 1897, wo sie endlich auch durchgeführt
wurde. Die Einziehung der Kupfermünzen hatte jetzt
gegen Silberdinare zu erfolgen, welche zu diesem Zwecke auf
Grund des in Bede stehenden Gesetzes im Betrage von
6 Millionen Dinaren ausgeprägt werden sollten. Auf diese Weise
wurden, nebst den auf Grund der Gesetze vom 30. November
1893 und 10. Dezember 1878 geprägten Silbermünzen noch
6 Millionen ausgeprägt und dem Verkehr übergeben; 4 Millionen
Dinare davon sind in Stücken zu 1 Dinar, 2 Millionen in
Stücken zu 2 Dinaren geprägt worden. Die Summe aber der
■zu prägenden Silbermünzen in der Höhe von 6 Millionen
wurde bloss mit Rücksicht darauf festgesetzt, dass sich erst
bei diesem Betrage aus der Prägung nach Abzug der Kosten
für die Staatskasse ein Gewinn ergeben würde, welcher dem
Werte der im Umlaufe sich befindlichen Kupfermünzen gleichkäme
und welcher auf diese Weise die Regierung, die für die
Einziehung des Kupfergeldes keine verfügbaren Mittel hatte,