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für eine Erhöhung der Lebensführung der Arbeiter und namentlich
natürlich auch der in ihrem Lohn verkürzten Arbeiter keine
Hoffnung genährt werden. Es kommen, abgesehen davon, analoge
Möglichkeiten in Betracht wie bei den Konsumgütern für die Allgemeinheit
(b), und es muss als günstigste Wirkung der Verbilligung
betrachtet werden, wenn der Arbeitsmarkt dadurch eine
Vermehrung der Nachfrage erfährt.
d) Aehnlich aber liegen die Dinge dann, wenn es sich
um Leistung handelt, die der Allgemeinheit zugute kommen,
weil sie öffentlichen Zwecken dienen , allgemeiner
Nutzung zur Verfügung stehen, \Vie alle Produktionen, die ein
öffentliches Gemeinwesen belasten, Strassen- und Brückenbau,
Bau öffentlicher Anstalten, auch Verkehrsanstalten und Verkehrsmittel,
sofern zur Deckung der Kosten Steuermittel verwendet
werden. Denn dann bedeutet auch jede Lohnkürzung
eine Erleichterung für die zu den Produktionskosten Heranzuziehenden,
also die Steuerträger, das sind mutmasslich in aller Regel
die Leistungsfähigeren.
Zusammenfassend darf daher wohl bezüglich der Warenverbilligung
das Urteil dahin gefällt werden, dass dieselbe, sofern sie
aus einer Verkürzung des Arbeitslohnes für die Produktionseinheit
hervorgeht, nur in sehr beschränktem Ausmasse die Güterverteilung
in einem für die wirtschaftlich Schwächeren günstigen
Sinne beeinflusst. Die Warenverbilligung hat sozialökonomisch
nur dann inneren Wert, wenn sie die Güterverteilung in solcher
Weise beeinflusst, dass die Konsumtionsbasis der breiten Massen
eine Erweiterung erfährt, und das ist nur sehr bedingt im vorliegenden
Fall zu gewärtigen. Es ist das wünschenswertere
für die Gesamtheit, die Kaufkraft der Schwächeren unmittelbar
zu kräftigen — und das geschieht durch Ermöglichung mindestens
einer Parallelbewegung zwischen Lohneinkommen und Arbeitsproduktivität—
als dies mittelbar im Wege der Ermässigung von
Warenpreisen herbeiführen zu wollen.
2. Die Erhöhung des Arbeitgebe reinkomme ns
muss zunächst unmittelbar als Abzug von jener.Quote des Produktwertes
empfunden und wirksam werden, die vorher dem Arbeiter
zugefallen war, ehe er durch Steigerung seiner Arbeitsintensität
Arbeitszeit erspart hatte, bezw. ehe der Werklohnsatz gekürzt
worden war. Die Wirkung kann gipfeln:
a) in einer Steigerung der Kapitalbildung inner-