über die sie sonst aus Unkenntnis leichthin zu urteilen geneigt sind.
Sie erhalten in die verwickelten Zusammenhänge von Preisen und
Versorgung Einblick, sie überzeugen sich, daß mit radikalen Maßnahmen
und uufrüchtbarer Kritik den Zwecken des Preis- und Versorgungswesens
nicht gedient ist; sie lernen die Einseitigkeit der Beurteilung
lediglich nach Sonderrücksichten überwinden; und diese
Erfahrungen machen sie gleichzeitig für die Bevölkerungsgruppen,
die sie vertreten, umso sicherer dann, wenn sie, wie es oft der Fall ist,
als Vorsitzende oder Vertrauensmänner großer Organisationen
(Verbraucherverbände, Gewerkschaften, Berufs- und Jnteressenvcrbände)
zu den Arbeiten der Preisstcllen hinzugezogen sind.
7. DiehcutigcBedeutungundDascinsberechtigung
der P r e i s p r ü f n n g s st e l l e n.
A) D i e V c r s ch i e b u n g in den Grundlagen der Kriegswirtschaft.
Die Darstellung der Tätigkeit der PreiSprüsnngsstellen hat, sobald
sic die Würdigung dieser Einrichtungen für die unmittelbare
Gegenwart und die nächste Zukunft fortführen will, von jenem tief
a-ueifendeu Wandel Anmerkung zu nehmen, der sich für ihre
Arbeiten immer noch fortschreitend aus der grundlegenden Umgestaltung
unserer kriegswirtschaftlichen Organisation im Gebiete des
Lcbensmittelverkehrs ergibt. Bezeichnen nur jene Umgestaltung als
Übergang von der kommunalen Wirtschaft zum
R e ich s b e w i r t s ch a f t n u gspl a u , so folgt daraus, daß in
dem Maße, wie die ReichSbcwirtschaftung vorschreitet, bestimmte
wichtige Aufgaben' der Preisstellen zurücktreten, während sich ihr verbleibender
Äufgabenkreis schärfer heraushebt. Unter Wahrung der
rechtlichen Grundlage der Preisstellen hat sich ihre wirtschaftliche
und verwaltungsmäßiae Zwcckerfüllung wesentlich verengt.
Der schwache Punkt der Kriegswirtschaft im Kommunalverbaude,
das Fehlen einer durchgreifenden Erfassung der Vorräte
und einer allgemeinverbindlichen Regelung des Verbrauchs, mußte
mit den steigenden Schwierigkeiten der Versorgung zu Tage treten.
Die schleckte Ernte von 1915, die schärfere Zufuhrsperre, das allmähliche
Aufbrauchen der Vorräte und die ungenügende Verbrauchsbeschränkung
der Überschußgebiete bei gleichzeitig ungenügender Erfassung
der Vorräte erzwangen ein Abgehen von dem ursprünglichen
Verfahren. Das Verlangen nach gerechter und gleichmäßiger Verteilung,
der Unwille über die bessere Versorgung bestimmter Gebiete
bei gleichzeitiger äußerster Einschränkung der Bedarfsgebiete, führte