stellen, z. B. für Nährmittel, Bier, Honig, und eine Anzahl von
Aufkaufs- und Versorgungsstellen (Einkaufsgcsellschaften, Lebcns-|[
luittelvcrsorguugSämter, Bezirkszentralen usw.), die bei enger Verbindung
mit der Verwaltung doch für gewöhnlich Kaufleute in der
Geschäftsführung haben.
Die Reichsstelle, die Kriegsgesellschaft, der Kriegsausschus; und
dasLebensmittelvcrsorgungsaint wurden die wichtigstcnOrganisationsformen
der zentralen Bewirtschaftung. Genaue Erfassung der Vorräte,
Beschlagnahme und Enteignung gehen der Bewirtschaftung voraus;
die Mittel der Bewirtschaftung sind Verbrauchsbeschränkung,
Verbrauchsverbote, Kopfzuteilung, Streckung, Gestellung von Ersatzstoffen,
Lieferungszwang, Absatzzwang. Die natürliche Ergänzung der
Zentralbewirtfchafturtg ist die zentrale Preis r eg e l u n g ;
aas verlangte schon der von der Öffentlichkeit dringend geforderte
Ausgleich der manchmal sehr weit auseinandergehenden Preise; das
war auch durch die Aufkaufs-, Verwaltungs- und'Bewirtschaftungskosten
der Zentralstellen geboten, und nicht zuletzt hatten die Zentralstellen
in der Preispolitik eine Handhabe der Verteilungsregelung
U und Versorgungspolitik, ganz abgesehen von Gründen sozialpolitischer
und sonstiger Art, die für eine zentrale, Preisbestimmung und Gesamtvcrrechnung
sprechen.
Ist mit der Errichtung des Krieasernährüngsamtes der Gedanke,
das Schwergewicht der Kriegswirtschaft in den Kommunalverband
zu legen, aufgegeben, so hat der Kom m u n a l v er band
durch die Errichtung der K r i e g s g e s e l l s ch a f t e n
viel an. V c r f n g uch g s m a ch t u nb B e ft i m m u n gs recht
v erlore n. Einesteils,,wird ihm die selbständige Verfügung über
fl' -Wareu-cntzogcns der ünmittelbaraBezckg von Auslandsware hört auf,
die Einfuhr wird bei der Z. E. G. und einigen Kriegsgesellschaften
zentralisiert; die Verteilung geschieht nach Anweisungen des Kriegsernährungsamts
und der Kriegsgesellschaften. Eines nach dem anderen
von den wichtigen Verbrauchsgütern des Inlandes geht den
gleichen Weg, untcrfällt Kriegsgesellschaften und scheidet damit für
die freie Verfügung des Kommunalverbandes aus. Daneben her
—läuft eine fortschreitende sonstige Beschränkung des Verfügnngs-A'ercichs
der Kommunalverbände: _i.hr Bestimmungsrecht über die
-Verwendung von Vorräten wird ihnen durch Vorschriften über sie
Verwendringsweise, über Verbrauch und Verteilung beschnitten; bezüglich
der Zerteilung" zugewiesener Vorräle,_.wLrdeu meistens bei
tlÜLmte. bindende Auordmmgew. getroffen. Die Preisregelung von
den Zentralstellen her nimmt ihnen weitere Bestimmungsrechte, der