In dieser Weise hat Fourier den Begriff des Rechts
auf Arbeit constituirt. Gleichwohl will es in sein sozie-
täres System nicht recht passen. Das Recht auf Arbeit lässt
sich vernünftiger Weise doch nur in einer Gesellschaftsordnung
denken, in der es zahlreichen Individuen an Arbeitsgelegenheit
mangelt. Im Fourieristischen Systeme ist dies aber durch-
aus nicht der Fall. Wenn, wie Fourier verspricht, die prak-
tische Durchführung seiner Sozialtheorie das Erträgnis der
nationalen Production um das 6-fache !), und das reine Ein-
kommen jedes Menschen um das u4-fache steigern ?), wenn
Jedermann noch in jungen Jahren zu einem grossen Vermögen
gelangen 3) und wenn schliesslich allen Menschen ein Existenz-
minimum gewährt wird — wozu dann noch das Recht auf Ar-
beit *)? Was soll diese armselige Hütte neben dem von Fourier
erträumten grossen Palaste der Glückseligkeit? Von diesem Ge-
sichtspunkte aus betrachtet, muss man sagen, dass Fourier als
geistiger Vater des Rechts auf Arbeit ein Kind ohne Daseins-
berechtigung in die Welt gesetzt hat.
Praktischer, aber auch nicht ohne Bizarrerie, hat das Haupt
der fourieristischen Schule, Victor Considerant, das
Recht auf Arbeit angyefasst. Considerant vertritt die Verwirk-
eines Existenzminimums als Aequivalent für die dem Proletarier in der gegen-
wärtigen Ordnung entzogenen „natürlichen Rechte“. Vgl. Fourier, Traite
a. a. OÖ. p. 125.... assurer au peuple un minimum en subsistance, vöte-
ment, logement et de plus, en plaisirs. Besonders entschieden tritt Fourier
in seinem zweiten Werke „Le nouveau monde industriel et soci6taire ou
invention du proc&de d’industrie attrayante et naturelle distribuGe en s6ries
passionnGes“, Paris 1829, für das Existenzminimum ein. Vgl. p. 420: „Le
premier signe de justice devrait öfre de garantir au peuple un minimum
croissant en raison du _progrös social. Vgl. ibidem p. 4, 12, 35, 373, 398, 402,
419, 430—31. S. auch Warschauer, Geschichte Kos Sozialismus und Com-
munismus, 2, Abteilung, Leipzig 1893, p. 36, und Gatti de Gamond,
R6alisation d’une commune soci6taire d’apres la th6orie de Charles Fourier,
Paris 1541—42, p. 200 und von derselben Verfasserin, Fonrier et son
systeme, Paris 1841—42, p. 104.
1) Vgl. Nouveau Monde a. a. O. p- 1.
2) Vgl. Nouveau Monde a, a. O. p. 318.
3) Vgl. Nouveau Monde a. a. O. p. 333.
4) Ausserdem streckt noch die Gemeinde jedem ihrer Mitglieder, auch
dem ärmsten, und der ihr keine andere Garantie für die Rückzahlung leistet,
als die Aussicht anf einen Verdienst durch Handarbeit, Wohnung, Kleidung
und Nahrung auf ein Jahr vor, nach dessen Ablauf die Rechnung jedes Ein-
zelnen regulirt, und ihm der Ueberschuss ausgezahlt wird, der ihm nach
Abzug der erwähnten Vorschüsse bleibt. Die Verteilung des Gemeinde-
einkommens wird nach dem (jrundsatze geregelt, dass der Handarbeit fünf
Zwölftel, dem Canfalo vier Zwölftel und dem Talente, den theoretischen und
den praktischen Kenntnissen drei Zwölftel des Gesammtertrags des Gesell-
schaftsvermögens gebühren. Vgl. Churoa a. a. OÖ. p. 78, und Nouveau
Monde p. 125 ff. und passim.