Full text: Das Recht auf Arbeit in geschichtlicher Darstellung

In dieser Weise hat Fourier den Begriff des Rechts 
auf Arbeit constituirt. Gleichwohl will es in sein sozie- 
täres System nicht recht passen. Das Recht auf Arbeit lässt 
sich vernünftiger Weise doch nur in einer Gesellschaftsordnung 
denken, in der es zahlreichen Individuen an Arbeitsgelegenheit 
mangelt. Im Fourieristischen Systeme ist dies aber durch- 
aus nicht der Fall. Wenn, wie Fourier verspricht, die prak- 
tische Durchführung seiner Sozialtheorie das Erträgnis der 
nationalen Production um das 6-fache !), und das reine Ein- 
kommen jedes Menschen um das u4-fache steigern ?), wenn 
Jedermann noch in jungen Jahren zu einem grossen Vermögen 
gelangen 3) und wenn schliesslich allen Menschen ein Existenz- 
minimum gewährt wird — wozu dann noch das Recht auf Ar- 
beit *)? Was soll diese armselige Hütte neben dem von Fourier 
erträumten grossen Palaste der Glückseligkeit? Von diesem Ge- 
sichtspunkte aus betrachtet, muss man sagen, dass Fourier als 
geistiger Vater des Rechts auf Arbeit ein Kind ohne Daseins- 
berechtigung in die Welt gesetzt hat. 
Praktischer, aber auch nicht ohne Bizarrerie, hat das Haupt 
der fourieristischen Schule, Victor Considerant, das 
Recht auf Arbeit angyefasst. Considerant vertritt die Verwirk- 
eines Existenzminimums als Aequivalent für die dem Proletarier in der gegen- 
wärtigen Ordnung entzogenen „natürlichen Rechte“. Vgl. Fourier, Traite 
a. a. OÖ. p. 125.... assurer au peuple un minimum en subsistance, vöte- 
ment, logement et de plus, en plaisirs. Besonders entschieden tritt Fourier 
in seinem zweiten Werke „Le nouveau monde industriel et soci6taire ou 
invention du proc&de d’industrie attrayante et naturelle distribuGe en s6ries 
passionnGes“, Paris 1829, für das Existenzminimum ein. Vgl. p. 420: „Le 
premier signe de justice devrait öfre de garantir au peuple un minimum 
croissant en raison du _progrös social. Vgl. ibidem p. 4, 12, 35, 373, 398, 402, 
419, 430—31. S. auch Warschauer, Geschichte Kos Sozialismus und Com- 
munismus, 2, Abteilung, Leipzig 1893, p. 36, und Gatti de Gamond, 
R6alisation d’une commune soci6taire d’apres la th6orie de Charles Fourier, 
Paris 1541—42, p. 200 und von derselben Verfasserin, Fonrier et son 
systeme, Paris 1841—42, p. 104. 
1) Vgl. Nouveau Monde a. a. O. p- 1. 
2) Vgl. Nouveau Monde a, a. O. p. 318. 
3) Vgl. Nouveau Monde a. a. O. p. 333. 
4) Ausserdem streckt noch die Gemeinde jedem ihrer Mitglieder, auch 
dem ärmsten, und der ihr keine andere Garantie für die Rückzahlung leistet, 
als die Aussicht anf einen Verdienst durch Handarbeit, Wohnung, Kleidung 
und Nahrung auf ein Jahr vor, nach dessen Ablauf die Rechnung jedes Ein- 
zelnen regulirt, und ihm der Ueberschuss ausgezahlt wird, der ihm nach 
Abzug der erwähnten Vorschüsse bleibt. Die Verteilung des Gemeinde- 
einkommens wird nach dem (jrundsatze geregelt, dass der Handarbeit fünf 
Zwölftel, dem Canfalo vier Zwölftel und dem Talente, den theoretischen und 
den praktischen Kenntnissen drei Zwölftel des Gesammtertrags des Gesell- 
schaftsvermögens gebühren. Vgl. Churoa a. a. OÖ. p. 78, und Nouveau 
Monde p. 125 ff. und passim.
	        
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