Full text: Das Recht auf Arbeit in geschichtlicher Darstellung

aus solchen Handwerkern, die für die landwirtschaftlichen Ar- 
beiten notwendig sind; zum letzten Dritteile aus städtischen 
Industriearbeitern, wodurch eine gleichmässigere Verteilung der 
Bevölkerung erzielt werden sollte. Bei der Zulassung zu den 
Kolonien, an deren Spitze staatliche Organe stünden, würden 
die kinderreichsten und ärmsten Familien bevorzugt. Die Ver- 
waltung würde ein ı5-gliedriges, von den Kolonen ernanntes 
Aktionscomite besorgen. Zur Errichtung dieser Kolonien wären 
unbebaute, den Gemeinden oder Privaten gehörige Ländereien 
anzukaufen, und im Bedarfsfalle das Expropriationsgesetz an- 
zuwenden *). 
Die Kolonen sollten landwirtschaftliche Arbeiten mit in- 
dustriellen vereinen und auf diese Weise die fruchtbringende 
Vermählung der Landwirtschaft mit der Industrie (le mariage 
‘e&cond de Vagriculture et de l’industrie) herbeiführen. Von dem 
Bruttoertrage würde der Arbeitslohn für. die Kolonen vorweg- 
zenommen und das vom Staate zur Gründung vorgeschossene 
Kapital mit drei Perzent verzinst werden. Vom Reinertrage 
käme ein Viertel dem Staate zur Gründung neuer Kolonien 
zu, ein Viertel würde zur Bildung eines Hilfsfonds für die 
Greise und Kranken der Kolonien, ein drittes Viertel zur 
Bildung eines Reservefonds (zur gegenseitigen Unterstützung 
der verschiedenen Kolonien sowie aller Ateliers sociaux) ver- 
wendet und das letzte Viertel käme der Kolonie als Gewinn- 
prämie zu. Als Verteilungsmassstab hätten die von jedem Ko- 
lonen wirklich prästirten Arbeitstage zu dienen. Frauen und 
Kinder, die in den Kolonien arbeiteten, hätten einen ent- 
sprechenden Anteil zu bekommen. Jeder Kolonie würden 
schliesslich Wolthätigkeitsanstalten für Greise, Waisen, Kranke 
a. Ss. w. beigegeben. 
Diese Vorschläge wurden vollinhaltlich in den sozial- 
politischen Bericht?) des Luxembourg aufgenommen. An 
dieser Stelle verdienen auch dessen Vorschläge in Beziehung 
1) Diese Bestimmung steht jedenfalls im Widerspruche mit der Er- 
klärung Louis Blane’s, dass sich die nene Gütererzeugungsweise ohne jeden 
Zwang, ja gewissermassen von sclbst durch die bedeutende Anziehungskraft 
der zu errichtenden staatlichen Betriebe einleben werde. 
2) Der Bericht ist abgedruckt im Moniteur vom 3. u. 4. Mai 1848 
No. 123 u. 124. S. die Note 1 auf p. 35. Erwähnenswert sind auch die 
Massregeln, die der Bericht zum Schutze der Produzenten und zur Beseitigung 
Jes Zwischenhandels vorschlug; dieses Ziel sollte durch die Errichtung von 
Lagerhäusern und Warenhallen erreicht werden; in Beziehung auf die Lager- 
häuser finden sich bereits hıer mit voller Klarheit die Grundzüge der Kin-
	        
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