sind einesteils innere, andererseits äußere. Als innere
Hindernisse sind anzusehen unsere handelspolitischen
Einrichtungen, welche sowohl durch ihre Schwerfälligkeit,
als auch durch die Politisierung der Standpunkte
ihrer Organe vielfach eher eine Bremse als eine Unterstützung
unseres Exportes sind. Es sind dies das Devisenregime,
das Bewilligungsverfahren, Syndikats- und
Kompensationseinrichtungen und das Regime der Einfuhrscheine.
Es wäre am geeignetsten einige dieser Regime
zu beseitigen und an ihre Stelle ein einheitliches
Einfuhrregime zu setzen.
Die äußeren Hindernisse müssen je nach den Ländern
unterschieden werden, mit denen wir in Handelsbeziehungen
stehen; dabei wurde besondere Aufmerksamkeit
dem Umstande zugewendet, welche Rolle in der
Verminderung unseres Exportes unsere Preiskonkurrenzfähigkeit
spielt. Es handelt sich dabei um drei
Arten von Ländern:
1. Länder mit denen wir einen Clearing haben; bei
diesen Ländern wurde von einem Teil der Industrie behauptet,
daß das Hindernis der Ausfuhr nicht der Preis,
sondern die Zahlungsunfähigkeit dieser Länder ist, die
man im Verhältnis zu uns bessern könnte (siehe z. B.
den Plan, den Anbau von Weizen durch Zuckerrübe zu
ersetzen). Dagegen behaupteten andere, daß auch hier
der Preis eine wichtige Rolle spiele, denn auch in diesen
Ländern sind wir nicht konkurrenzfähig im Vergleich
zu Deutschland, Österreich und anderen konkurrierenden
Ländern; dabei spielt auch der Umstand eine Rolle,
daß bei den verminderten Einfuhrpreisen auch die Kaufkraft
dieser Länder gehoben werden könnte und daß
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