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Wahlbezirke bei statutari—
schem Wahlsystem 120,
deim gesetzlichen Wahl—
fystem 123; Verteilung
der ausscheidenden Mit—
glieder auf — 138, 139.
Wahlen, Ergänzungs⸗ —
136— 139, Ersatz⸗ — 139
bis 141; Bekanntmachung
des Ergebnisses 135, Prü⸗
fung 135, Anfechtung 135;
Verpflichtung zur Annahme
besteht nicht 134; s. Wahl⸗
system, Wahlverfahren.
Wahlkommissar u. Wahl
vorstand 128, 129.
Wahlliste, Unterlagen 124,
Zeit der Aufstellung 124,
125, Inhalt 125, Ort
der Auslegung 126, Ein⸗
wendungen 126, Fest⸗
stellung 126, 127.
Wahlperiode 136.
Wahlrecht in abstracto 70.
Voraussetzungen des —
71ff.; Voraussetzungen der
Ausübung des — 98,
99; Ausůbung durch Ver⸗
treter 100ff.
Wahlsystem 116ff., gesetz⸗
liches 121 -123, statuta⸗-risches
119, 120.
Wahltermin, Bekannt⸗
machung 128.
Wahlverfahren, gefetzliches
129 —132, statutarisches
133. 134.
Weibliche Personen nicht
befähigt zur Ausübung
des Wahlrechts 98; Ver—⸗
tretung von — 100.
Wohnsitz im Haudelskam—
merbezirke, für Ausübung
des Wahlrechts nicht er—
forderlich 99, ebensowenig
für Wählbarkeit 107.
Zahlungsunfühigkeit 89,
116.
3.
Zensus 93—96, bleibt beim
subsidiären Wahlsystem
außer Betracht 121.
Zerlegung des Gewerbe—
steuersazes auf wahlberech—
tigte und nicht wahlberech—
tigte Betriebe, s. Steuer—
ausschuß.
Zuruf, Wahlen durch —
133. 134.
Zurücknahme der öffent⸗
lichen Anstellung eines
Gewerbetreibenden 205;
der öffentlichen Ermächti—
guug von Handelsmäklern