Full text : Das Unterrichtswesen Transvaals

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schlossen, wofür Artikel 62 der „Bestimmungen“ (siehe Education
Acts 1907—1909, revised Regulations and Instructions p. 61) als
Beleg diene: „Die Verantwortlichkeit eines Lehrers ist nicht allein
auf die Ausübung seiner Pflichten während der Schulstunden und
in der Schule beschränkt. Sowohl der Leiter einer Schule als
auch irgend ein anderer Lehrer können für Mängel in Aufmerksamkeit,
 Disziplin, Reinlichkeit, Gesundheit oder Moral der unter
ihrer Aufsicht stehenden Kinder zur Verantwortung gezogen werden,
 soweit diese Mängel durch ein regeres Interesse ihrerseits
an dem Wohlergehen der Kinder hätten beseitigt werden können.
Der. Lehrer hat, wenn dies erforderlich erscheint, sich an der Organisation
 und Beaufsichtigung von Schul-Bibliotheken, Sport, Aus-Aügen,
 Freiwilligen-Corps und anderen Angelegenheiten, welche in
den Bereich der Schule fallen, zu beteiligen.“ *)
Ein Rückblick auf das in diesem Kapitel über die Lehrer und
ihre Ausbildung Gesagte zeigt, dass auch auf diesem Gebiete, besonders
 während der letzten Jahre, in Transvaal ein grosser Fortschritt
 zu verzeichnen ist. Der Lehrplan von 1909 ist die Trieb-‘“eder,
 welche zu immer weiterer Entwicklung dränet.

Da Schreiber dieses es sich zur Aufgabe gemacht hat, in dieser
Abhandlung ein möglichst klares Bild des Unterrichtswesens Transvaals
 in seiner Gesamtheit zu geben, so darf er auch das Schulwesen
 der Eingeborenen nicht unberücksichtigt lassen. Er lässt
Jaher als letztes Glied in der Kette seiner Erörterungen noch ein
Kapitel über die Eingeborenen und ihre Schulen folgen.

*) A teacher’s responsibilities are not wholly restricted to the performance
of his duties within the school hours and school premises. Whether a principal
or assistant teacher, he may be held responsible for defects in the attendance, dis«
=ipline, cleanliness, health, or morals of‘the children under his cliarge in so: far as
these defects might have been remedied by a more active interest om his part in
Iheir welfare. He shall take part when required in the organization and supervision
 of school libraries, sports, expeditions, cadet corps, and other matters
connected with the school.
            
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