Full text : Das Unterrichtswesen Transvaals

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Schools Commission 1904—5“ und gemeinsam mit dem Protokoll
der Zeugenaussagen (Minutes of Evidence) etc. in einem Buche
erschienen, welches von mir im Folgenden kurz als „Report 1905“
oitiert werden wird,
Die Kommission stellte fest, dass die Mehrzahl der Eltern, die
öffentliche Meinung, die Lehrer und Schulinspektoren, ja sogar die
Geistlichen der meisten im Lande vertretenen Kirchen dies „Religionsgesetz“
 nicht billigten. Die Eltern hätten einen dogmatischen
Unterricht ihrer Kinder durch die Geistlichen ihrer Konfession nur
da gewünscht, wo sie direkt oder indirekt durch die Geistlichkeit
gewisser Kirchen zu der Aeusserung dieses Wunsches veranlasst
worden seien.
Im April 1905 war (siehe Report 1905 p. XII) die Gesamtzahl
 der Kinder, welche in der Schule einen ergänzenden Religions-Unterricht
 durch Geistliche erhielten, nur 837. Von diesen Schülern
wurden 78 durch Geistliche der römisch - katholischen, 759 durch
Geistliche der anglikanischen Kirche unterrichtet. Die Gesamtzahl
der Schulkinder Transvaals belief sich dem gegenüber auf 28772,
Die Kommission stellte fest, dass sich bereits bei der geringen
Zahl der Kinder, welche einen ergänzenden Religions-Unterricht
durch die Geistlichen erhielten, Schwierigkeiten in der Beschaffung
der nötigen Klassenzimmer geboten hätten. Das Gesetz aber sei
für alle gemeint. Würde nun jede in Transvaal vertretene Konfession
 von demselben Gebrauch machen wollen, so würde dies
schon aus räumlichen Gründen ein Ding der Unmöglichkeit sein,
Zu diesen Gründen allgemeiner kamen sehr schwerwiegende
pädagogischer Art. Es wurde festgestellt, dass die Geistlichen, da
ihre Zahl zu gering sei, gezwungen seien, die Kinder der verschiedenen
 Jahrgänge in einer Klasse gemeinsam zu unterrichten,
ein Bruch mit jedem Gesetze der Pädagogik, zumal wenn es sich
um einen Unterricht von so abstrakter Natur wie den der Glaubenslehre
 handelt. Ein Schulmann äusserte sich hierzu (siche Report
1905 p. XXVI) wie folgt: „Unter dem gegenwärtigen System hat
ein Geistlicher Kinder jeden Alters in seiner Klasse, obwohl niemand,
 der irgend welche Erfahrung besitzt, jemals daran denken
würde, einem fünfjährigen Kinde denselben Unterricht zu erteilen
wie einem fünfzehnjährigen, Der Geistliche muss in seinem Unter-
            
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