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13. Handfertigkeits-Unterricht (für Knaben).
14. Näharbeit (für Mädchen).
15. Kochen (für Mädchen).
16. Singen.
17, Körperliche Uebungen und für Schüler der „Standards“
VI und VII wenigstens eine Unterrichtsstunde pro Woche
in Gesundheits- und Mässigkeits-Lehre.
Diese Fächer können natürlich in ihrer Gesamtheit nur in
einer Volksschule gelehrt werden, die dafür mit den nötigen Einrichtungen
versehen ist, d. h. in einer Idealschule, welche einen
Schulgarten, ein Laboratorium, eine Werkstätte und endlich eine
mit der Schule verbundene Kochanstalt besitzt.
Solche Idealschulen bestehen aber bereits, wenn auch nur in
den Centralen, und wo sie bestehen, werden auch alle genannten
Fächer gelehrt.
Der Schulzwang beginnt in Transvaal erst mit dem vollendeten
7., Schulunterricht jedoch bereits mit dem vollendeten 5.
Lebensjahre des Kindes.
Während des ersten Schuljahres, d, h. in der Vorbereitungsklasse,
wird das Kind durch die folgenden Uebungen beschäftigt:
1. Körperliche Uebungen, einschliesslich Singen.
2, Handbeschäftigungen, einschliesslich Nähen und Zeichnen.
3. Sinnesübung durch das Studium wirklicher Gegenstände.
4. Uebung im Ausdrücken einfacher Ideen.
5. Erste Uebungen im Lesen und Schreiben, sowie im Gebrauch
der Zahlen.
Dieser Vorbereitungs-Klasse folgen 7 weitere Klassen, „Standards“,
Der Kursus für jeden „Standard“ erstreckt sich auf ein
Jahr. Der gesamte Volksschulunterricht dehnt sich also auf acht
Tahre aus.
Die Schüler werden eingeteilt in 3 Stufen:
1. Unterstufe, bestehend aus den Kindern unter „Standard“ II,
d. i. die Vorbereitungsklasse und „Standard“ I,
2, Mittelstufe: „Standards“ MI, II, IV.
3. Oberstufe: „Standards“ V, VI, VE.