Full text : Das Unterrichtswesen Transvaals

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Wie jedoch schon erwähnt, ist man bestrebt, diese Farmschulen
durch Centralisation baldmöglichst zu beseitigen, und die Zeit liegt
wohl nicht fern, in der dieses Bestreben völlige Verwirklichung
findet.

Höhere Anforderungen werden bereits an die vom Staate allein
unterhaltenen Einlehrer-Schulen gestellt, die nach dem Gesetze
gebildet werden, sobald ‚die Durchnitts-Zahl der Schüler 25 beträgt.
Diese Schulen haben in Uebereinstimmig mit dem staatlichen
Lehrplan die folgenden Fächer zu unterrichten:
1. Biblische Geschichte,
2. Englisch, einschliesslich Sprechen, Lesen, Deklamation,
Schreiben, Aufsatz und Grammatik.
3. Holländisch, einschliesslich Sprechen, Lesen, Deklamation,
Schreiben, Aufsatz, und Grammatik.
4. Geschichte.
5. Geographie.
6. Rechnen.
7, Anschauungsunterricht und Naturkunde; wenn eben möglich
verbunden mit Arbeit im Schulgarten.
8. Näharbeit für Mädchen (falls der Unterricht in der Hand
einer Lehrerin legt).
Bedingt die Zahl der Schüler die Anstellung einer zweiten
Lehrkraft, so dürfen, falls der Schulinspektor dies billigt, ausserdem
 noch die folgenden Fächer unterrichtet werden:
a. Zeichnen,
b. Singen,
c. Körperliche Uebungen verbunden mit wenigstens einer
Schulstunde pro Woche in Gesundheits- und Mässigkeits-Lehre
 für Kinder, welche den vierten „Standard“
absolviert haben.
Solange die Schule nur einen Lehrer besitzt, sollen die Kinder
in derselben nicht weiter als bis „Standard“ IV gebracht werden.
Wünscht ein Schüler, über diesen „Standard“ hinauszugehen, so soll
der „School Board“, wenn eben möglich, dafür sorgen, dass derselbe
täglich durch Transport nach einer grösseren Schule befördert oder
in deren Nähe in einem Kosthause untergebracht wird.
Für die Anstellung neuer Lehrer gilt die folgende Skala: Der
            
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