Full text : Das Unterrichtswesen Transvaals

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das genaue Datum, sowie den Namen des Lehrers, durch welchen
die Strafe vollstreckt‘ wurde, enthalten.
Sollte der Leiter einer Schule es für nötig erachten, einen
Knaben oder ein Mädchen aus der Schule auszuweisen, so geben
ihm die genannten Bestimmungen auch hierzu das Recht, doch
muss er sofort nach der Ausweisung dem Direktor des Unterrichtswesens
 schriftlich die Sachlage ausführlich klarlegen, und dieser
hat zu entscheiden, ob die‘ Ausweisung eine zeitweise oder eine
permanente sein soll.
Auf Grund seiner eigenen Erfahrung kann Schreiber dieses nur
bezeugen, dass obige Bestimmungen genau befolgt werden, und dass
es in Transvaal zu den Seltenheiten gehört, dass die genannten,
schweren Strafen verhängt werden ohne dass das Kind sie in
vollem Masse verdient.
Nachdem wir hiermit die Erörterung der Schulstrafen beendet
haben, möchte ich jetzt noch in Kürze darauf zu sprechen kommen,
wie man in Transvaal mit jugendlichen Verbrechern, d. h. mit Verbrechern
 unter dem majorennen Alter von 21 Jahren verfährt, denn
auch dieses fällt m. E. in den Bereich dieser Abhandlung.
Noch im Jahre 1902 (siehe Report, Transvaal Indigeney Commission
 1906—1908 p. 185—188) gestattete ein Gesetz, „Clause 36
of the Magistrates Court Proclamation, 1902,“ dem Richter, über
Kinder beiderlei Geschlechtes unter 15 Jahren im gebotenen Falle
eine Prügelstrafe zu verhängen.
Dies Gesetz wurde aber im selben Jahre durch ein anderes
Gesetz, „Ordinance No. 47“, dahin abgeändert, dass diese Strafe
nur an Knaben dieses Alters ausgeübt werden solle. Andere Strafen
sind, je nach der Schwere des Vergehens: ein Verweis, eine Lehrzeit
bei einem zuverlässigen Meister, oder aber Gefängnis.
Tüchtige Meister zu finden, welche bereit sind, jugendliche
Verbrecher in die Lehre zu nehmen, hält in Transvaal sehr schwer.
Es wurden daher früher auch wohl jugendliche Delinquenten für
eine bestimmte Zeit in einer Besserungsanstalt der Kap-Kolonie,
dem „Tokai Reformatory“, untergebracht. Das musste jedoch aufgegeben
 werden, da diese Anstalt bald durch jugendliche Sträflinge
der Kap-Kolonie selbst überfüllt wurde.
Im Gefängnis kam es früher oft vor, dass die jugendlichen
            
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