Full text : Britisch-Afrika in dem geplanten Britischen Reichszollverein

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Nachwehen des Krieges überwunden haben und als gesicherter
englischer Besitz gelten können. Transvaal hat schon den ersten
Schritt getan, indem es im Jahre 1908 ein repräsentative Ver—
faffung erhalten hat, „ein Mittelding zwischen der absoluten Ver—
waltung einer Kronkolonie und der Selbstverwaltung“.?) Doch
noch sind die früheren Burenstaaten Kronkolonien, ebenso wie es
augenblicklich gleichfalls sind: Gambia, Sierra Leone, die Gold—
küfte, Lagos, St. Helena, die Seychellen und Mauritius mit den
Nachbarinseln.?) Die übrigen Besitzungen befinden sich sämtlich
noch auf der untersten Entwicklungsstufe, wenn auch hinsichtlich der
Ausübung der britischen Kontrolle gewisse Verschiedenheiten bestehen.
Eine besondere Stellung nimmt die Insel Ascension ein: Sie
ist, wie erwähnt, lediglich Flottenstützpunkt und untersteht direkt
der Admiralität.?6)
Agypten ist, wie gleichfalls bereits hervorgehoben, noch türkisch,
dürfte sich aber auch der für die unterste Klasse gegebenen Verwal—
tungsform nähern und den vorhin skizzierten Entwickungsgang
durchlaufen. Die sämtlichen, in Mittelafrika liegenden Besitzungen
werden mit Erreichung der 2. Stufe ihren Höhepunkt in der Ent—
wicklung unter britischer Flagge erreicht haben, da in ihnen eine
genügende weiße Bevölkerung auch in Zukunft fehlen wird. —
So verschieden aber auch die Regierungssysteme und die
dadurch gegebene Abhängigkeit vom Mutterlande sein mögen, so
genügt doch ein Blick in die Handelsstatistik dieser Länder, um
eine sämtlichen Besitzungen gemeinsame Eigenschaft sofort in die
Augen fallen zu lassen:
Das starke Vorwiegen des britischen Handels gegen—
über dem Handel der fremden Länder.
Es betrug nämlich im Jahre 1902, dem letzten Jahre, für
das mir eine ausführliche englische Statistik zur Verfügung stand,
der Gesamt-Import uud -Export und der Import und Export
aus bezw. nach dem Vereinigten Königreich der einzelnen britischen
Besitzungen folgende Werte:

23) vgl. Samassa S. 321, 326f., 382.
24) vgl. v. Brandt, Engl. Kol. Pol. u. Kol. Verw. S. 12 und Colonial
Office List S. XXIII.
25) val. Statesman's vearbook 1905 S. 192.
            
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