Full text : Lage und Unterstützung der Segelschiffahrt

auch nicht zu erwarten, daß der eine oder andere Faktor sich dauernd
zugunsten der Segelschiffahrt ändert und bleibt uns nur übrig, uns
anderweitig nach Hülfe umzusehen und tritt dann zunächst immer
der Staat, das deutsche Reich, in die Erscheinung.
Man sagt sich, das Reich unterstützt andere Berufskreise, es
unterstützt auch die großen Dampferlinien und die Fischerflotten.
Warum kann er nicht auch die Segelschiffe unterstützen? Wenn
das Reich die obengenannten unterstützt, so hat es seine wohlerwogenen
Gründe dazu und hat großes Interesse, die Unterstützten zu erhalten,
zu fördern und dadurch zur Weiterentwickelung des deutschen Handels
und Verkehrs und der Größe des Reichs beizutragen.

Interesse des Reichs zur Erhaltung der Seglerflotte.

Hat nun das deutsche Reich auch dieses Interesse zur Erhaltung
der Seglerflotte? Man kann diese Frage mit Recht aus nach—
stehenden Gründen bejahen.
Bei der stetigen Weiterentwickelung der Kriegsmarine bedarf
das Reich immer mehr Seelente, die wenigen Schulschiffe sind
nicht in der Lage den Bedarf zu decken und bilden auch fast nur
Schiffsoffiziere heran, die Dampfer können nur Maschinenpersonal
liefern, so bleiben zur Ausbildung der Deckmannschaft nur die
Segelschiffe übrig. Daß diese Deckmannschaften, die nicht alle
Schiffsoffiziere werden wollen, auch auf den kleinen und kleinsten
Küstenfahrern eine gute Schule durchmachen, ist zweifellos.
Es ist ferner für die Zulassung zur Prüfung der Seesteuer—
leute eine mindestens 12monatliche Fahrzeit erforderlich, die auf
einem Segelschiff zugebracht sein müsse, es wäre zu bedauern, wenn
diese Mindestzeit von den Seeleuten nicht mehr erreicht werden
könnte wegen Mangel an Segelschiffen. Das Reich hat ferner
Interesse daran, die kleineren Schiffsbaubetriebe, die sich mit dem
Bau kleiner Segelschiffe und Heringslogger befassen, zu erhalten
und zu fördern, um nicht nur für die Marine sich einen Stamm
geschulter Schiffsbauhandwerker zu erhalten, sondern auch um unsere
Küstenbevölkerung nicht ihrer altangestammten Beschäftigung und
ihren gewohnten Erwerbszweigen zu entziehen.
            
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