fullscreen: Entwicklung der Reklame vom Altertum bis zur Gegenwart

DAS WIENER DIARIUM 
Fragamtes in Wien vor, dessen Erträgnisse der genannten 
Anstalt zufließen sollten. 
Dasselbe wurde auch antragsgemäß auf Grund des Pa- 
tentes vom 14. März 1707 eröffnet. Da sich das Fragamt jedoeh 
nur langsam durchsetzte, griff es zum Zwecke der Propaganda 
selbst zum Inserat und machte im „Wiener Diarium‘‘ im 
Jahre 1718 in einer längeren Kundmachung auf seine er- 
sprießliche Vermittlungstätigkeit aufmerksam, versprach den 
Parteien auch, daß sie „auf verlangenden Fall ohne Benen- 
nung des Namens in den monatlich ausgehenden Verkauf in 
Druck mitinserieren können‘ und gab gleichzeitig eine Reihe 
von Gegenständen bekannt, die bei ihm demnächst „zum 
Feilbieten in Commission kommen‘‘ sollten, z. B. „ein Sträußel 
Praelianten‘“ um 1400 fl., vier große Spiegel mit feingoldenen 
Rahmen um 2450 fl. u. dgl. m. 
Mit dieser Veröffentlichung war ein wichtiger Schritt 
zur weiteren Ausbildung des Amtes getan: die Herausgabe 
eines sogenannten ‚,Intelligenzblattes‘‘, d.i. eines Kenntnis- 
Anzeigeblattes, war angebahnt. Die Herausgabe des Intelli- 
genzblattes selbst wurde durch die zahlreichen Beschwerden 
über das Fragamt veranlaßt. Um das Amt „auf einen besseren 
Fuß als es vorhin gewesen‘ einzurichten, wurde nämlich dessen 
Administration einer ‚„‚tauglichen Person dergestalt anvertrauet, 
daß dem Publico keine mehrere Beschwärde aufgebürdert 
werde‘. Eine der ersten Einrichtungen, die der neue Admini- 
strator des Wiener Fragamtes traf, war die Herausgabe eines 
selbständigen Blattes, das vom 14. April 1728 angefangen 
jeden Mittwoch und Samstag unter nachfolgendem Titel 
erschien: 
„Posttägliche Wiener Frag- und Anzeigungs-Nach- 
richten von allerhand in- und außerhalb der Stadt‘ zu 
kauffen und zu verkauffen, zu verleihen und zu lehnen, 
vorkommenden, auch verloren-, gefunden- und gestohlenen 
Sachen, sodann Personen, welche lehnen und ausleihen 
wollen, Bedienungen oder Arbeit suchen oder zu vergeben 
haben, auch sodann Nachrichten von Fuhrleuten, Reisen- 
den, Verheirateten und Geborenen, wie dann auch von 
Licitationen, Citationen und grundobrigkeitlichen Publi-
	        
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