DAS WIENER DIARIUM
Fragamtes in Wien vor, dessen Erträgnisse der genannten
Anstalt zufließen sollten.
Dasselbe wurde auch antragsgemäß auf Grund des Pa-
tentes vom 14. März 1707 eröffnet. Da sich das Fragamt jedoeh
nur langsam durchsetzte, griff es zum Zwecke der Propaganda
selbst zum Inserat und machte im „Wiener Diarium‘‘ im
Jahre 1718 in einer längeren Kundmachung auf seine er-
sprießliche Vermittlungstätigkeit aufmerksam, versprach den
Parteien auch, daß sie „auf verlangenden Fall ohne Benen-
nung des Namens in den monatlich ausgehenden Verkauf in
Druck mitinserieren können‘ und gab gleichzeitig eine Reihe
von Gegenständen bekannt, die bei ihm demnächst „zum
Feilbieten in Commission kommen‘‘ sollten, z. B. „ein Sträußel
Praelianten‘“ um 1400 fl., vier große Spiegel mit feingoldenen
Rahmen um 2450 fl. u. dgl. m.
Mit dieser Veröffentlichung war ein wichtiger Schritt
zur weiteren Ausbildung des Amtes getan: die Herausgabe
eines sogenannten ‚,Intelligenzblattes‘‘, d.i. eines Kenntnis-
Anzeigeblattes, war angebahnt. Die Herausgabe des Intelli-
genzblattes selbst wurde durch die zahlreichen Beschwerden
über das Fragamt veranlaßt. Um das Amt „auf einen besseren
Fuß als es vorhin gewesen‘ einzurichten, wurde nämlich dessen
Administration einer ‚„‚tauglichen Person dergestalt anvertrauet,
daß dem Publico keine mehrere Beschwärde aufgebürdert
werde‘. Eine der ersten Einrichtungen, die der neue Admini-
strator des Wiener Fragamtes traf, war die Herausgabe eines
selbständigen Blattes, das vom 14. April 1728 angefangen
jeden Mittwoch und Samstag unter nachfolgendem Titel
erschien:
„Posttägliche Wiener Frag- und Anzeigungs-Nach-
richten von allerhand in- und außerhalb der Stadt‘ zu
kauffen und zu verkauffen, zu verleihen und zu lehnen,
vorkommenden, auch verloren-, gefunden- und gestohlenen
Sachen, sodann Personen, welche lehnen und ausleihen
wollen, Bedienungen oder Arbeit suchen oder zu vergeben
haben, auch sodann Nachrichten von Fuhrleuten, Reisen-
den, Verheirateten und Geborenen, wie dann auch von
Licitationen, Citationen und grundobrigkeitlichen Publi-