FRANKREICH. — Finanzen (Staatsschuld). 73
eine nichtfundirte Schuld [dette flottante). Den bedeutendsten Theil der-
se en ilden die Zahlungsrückstände [découverts), entstanden durch An-
au en Aon Supplementär- und ausserordentlichen Crediten über die ur
sprüngliche Budgetbewilligung hinaus, theils mit theils ohne Genehmi
gung es gesetzgebenden Körpers. Die Ausgaben mussten gedeckt wer-
en. Man gab zunächst verzinsliche Schatzscheine auf kurze Zeit,
d. h. eigentliche Anweisungen auf die zunächst zu erwartenden Einnah-
tnen, aus. Allein bald ging man weiter, indem man namentlich Depo
sitengelder verbrauchte, ausserdem aber ; Sparcassengelder, Gemeinde-
ionds, hinterlegte Cautionen, Vorschüsse der Generaleinnehmer u. s. w
Diese schwelende Schuld lastet einem Alp gleich auf den französischen
Finanzen. Das Capital ist ausgegeben, und den Gläubigern steht mei-
stens das Kündigungsrecht zu. Gerade in kritischen Zeiten fordern sie
massenhaft ihre Einkgen zurück. Schon einmal, im J. 1848, war die
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Man consohdirte nun (Gesetze vom 9. uni 1 7. Juni 1857) für 21(;Mifl. *
Allem dms half nicht. In der Motivirung des Budgets für 1805 wird die
Summe für Ende 1&03 zu 950 Mill, angegeben. In Wirklichkeit dürfte
le^noeh nu^rlüich höher sein. ISiun «dl der Eitrag des Aideheiis von
IS04 zur Verminderung verwendet werden.
L m die Mittel zur Erfüllung der den Eisenbahngesellschaften gegen-
Verpflichtungen zu beschaffen, creirte man l%01
,0 )0 Obligationen, jedes Jahr verzinslich zu 20 Fr. Dieselben wur-
en im Curse von 440 Fr. ausgegeben (oder vielmehr zu 432 Fr. 7 7 Cent.
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mit 72’208,991 Fr.). Darun^^r^HlZrv^MakkoffmiuÒo.OOUFr.Ul^^GruiZ