Full text: Handbuch der vergleichenden Statistik- der Völkerzustands- und Staatenkunde

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FRANKREICH. — Finanzen (Schuldgeschichte). 
40% mehr verschrieben werden mussten. Sardinien leistete dafür 
keine Geldentschädigung, sondern bezahlt nur die seiner Armee gelie 
ferten Kriegsbedürfnisse mit GO Mill. Bei Abtretung von Savoyen und 
Nizza übernahm Frankreich 150 Mill. Fr. von der sardin. Staatsschuld. 
— Die Abtretung Mentones und Rocabrunas erkaufte es um 4 Mill. 
Die Kriege in China und Cochinchina kosteten 19G, in Mexico (bis Ende 
1863) 210 Mill. — Durch Vertrag vom 25. Oct. I860 verpflichtete sich 
China zur Zahlung von 52% Mill. Fres. ; ebenso Cochinchina 1864 zur 
Entrichtung von 100 Mill. Fres. Mexico soll obige Summe in 14 An 
nuitäten abtragen ; ausserdem überliess es der franz. Regierung 105 Mill 
Fres, im Curswerthe jkon 66 Mill., entsprechend dem Aufwande für die 
franz. Truppen im ersten Semester 1864. — Nach Vertrag v. 15. Febr. 
1862 leistete Spanien für die Expedition v. 1823 25 Mill. Frs. Entschä 
digung. — Die Besetzung Roms kostete bis 1864 50 Mill. 
Départemental" und Gemeindeschulden. Die Departemente waren bis 
zur neuern Zeit frei von Schulden ; auch die Gemeinden belasteten sich 
damit nur mässig, wie übrigens auch nur noch sehr wenig Communal- 
vermögen in Frankreich vorhanden ist. In der jüngsten Periode hat sich 
jenes Verhältniss sehr geändert. Allerdings sind förmliche Gesetze nö- 
thig, um Gemeinden und Departemente zur Aufnahme von Anlehen zu 
ermächtigen. Gerade in legislativen Körpern für ein ganzes Reich wer 
den aber locale Fragen von der Mehrheit dtr Vertreter mit der vollstän 
digsten Gleichgültigkeit und Unkenntniss behandelt. »Von 210 Gesetz 
entwürfen, die dem gesetzgebenden Körper im J. 1854 vorgelegt wur 
den, betrafen 190 Ermächtigungen für Departemente und Gemeinden 
zur Aufnahme von Anlehen« (Léon Faucher). Nach einer Zusammen 
stellung La Barre’s, die überdies nicht vollständig zu sein scheint, be 
trugen die derartigen Ermächtigungen zur Aufnahme von Anlehen : 
1852 für 
1853 - 
1854 - 
1855 - 
1850 - 
1857 - 
1858 - 
1859 - 
1800 - 
1801 - 
9 Städte und 
28 - - 
64 - - 
23 - 
47 - - 
31 - 
36 - - 
21 - - 
36 - 
32 - 
12 Departemente 
12 
14 
40 
33 
18 
9 
23 
16 
23 
14’617,000 Fr. 
13’416,000 - 
03’057,000 - 
79’219,000 - 
85'754,000 - 
20’825,000 - 
12*557,000 - 
50*000,000 - 
180*544.000 - 
112*000,000 - 
Zusammen 327 Städte- u. 200 Depart.-Anl. v. 643*989,000 Fr. 
Hievon kommen fast 500 Mill, auf die Städte, der Rest auf die Departemente. 
Paris steht auch hierin voran. Es lieh 1855 unmittelbar 60 Mill., 18.56 
nahm dann das »Seinedepart. « 50 Mill, auf ; 1860 Paris wieder 143 Mill. Die 
Kosten der Stadterweiterung sind in einem Ministerialberichte an den Kaiser 
vom Juni 1860 auf 150 Mill, veranschlagt. Der Gesammtschuldunstand der Stadt 
ward 1863 zu 268*099,048 Mill, angegeben.*) 
Marseille nahm 1854 16 Mill, und 1861 54 Mill. auf. Lyon 1854: 12, 
1860: 8 und 1861 wieder 10 Mill.**) Havre 1854 9% Mill. Toulouse i860 
6 Mill. Rouen I860 4 Mill. etc. 
*) Nach den Aeusserungen Devinck*s im gesetzgeb. Körper von 1861 waren 
für die beschlossenen Arbeiten noch 320 Mill, weiter unmittelbar durch die Ge 
meinde aufzubringen oder durch Beiträge der Regierung zu decken. 
**) Der Abg. Hénon hob bei der Verhandlung hervor: vor 10 Jahren habe
	        
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