Full text : Handbuch der vergleichenden Statistik- der Völkerzustands- und Staatenkunde

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FRANKREICH.  —  Finanzen  (Schuldgeschichte).

40%  mehr  verschrieben  werden  mussten.  Sardinien  leistete  dafür
keine  Geldentschädigung,  sondern  bezahlt  nur  die  seiner  Armee  gelieferten ­
  Kriegsbedürfnisse  mit  GO  Mill.  Bei  Abtretung  von  Savoyen  und
Nizza  übernahm  Frankreich  150  Mill.  Fr.  von  der  sardin.  Staatsschuld.
—  Die  Abtretung  Mentones  und  Rocabrunas  erkaufte  es  um  4  Mill.
Die  Kriege  in  China  und  Cochinchina  kosteten  19G,  in  Mexico  (bis  Ende
1863)  210  Mill.  —  Durch  Vertrag  vom  25.  Oct.  I860  verpflichtete  sich
China  zur  Zahlung  von  52%  Mill.  Fres.  ;  ebenso  Cochinchina  1864  zur
Entrichtung  von  100  Mill.  Fres.  Mexico  soll  obige  Summe  in  14  Annuitäten ­
  abtragen  ;  ausserdem  überliess  es  der  franz.  Regierung  105  Mill
Fres,  im  Curswerthe  jkon  66  Mill.,  entsprechend  dem  Aufwande  für  die
franz.  Truppen  im  ersten  Semester  1864.  —  Nach  Vertrag  v.  15.  Febr.
1862  leistete  Spanien  für  die  Expedition  v.  1823  25  Mill.  Frs.  Entschädigung. ­
  —  Die  Besetzung  Roms  kostete  bis  1864  50  Mill.
Départemental"  und  Gemeindeschulden.  Die  Departemente  waren  bis
zur  neuern  Zeit  frei  von  Schulden  ;  auch  die  Gemeinden  belasteten  sich
damit  nur  mässig,  wie  übrigens  auch  nur  noch  sehr  wenig  Communalvermögen
  in  Frankreich  vorhanden  ist.  In  der  jüngsten  Periode  hat  sich
jenes  Verhältniss  sehr  geändert.  Allerdings  sind  förmliche  Gesetze  nöthig,
  um  Gemeinden  und  Departemente  zur  Aufnahme  von  Anlehen  zu
ermächtigen.  Gerade  in  legislativen  Körpern  für  ein  ganzes  Reich  werden ­
  aber  locale  Fragen  von  der  Mehrheit  dtr  Vertreter  mit  der  vollständigsten ­
  Gleichgültigkeit  und  Unkenntniss  behandelt.  »Von  210  Gesetzentwürfen, ­
  die  dem  gesetzgebenden  Körper  im  J.  1854  vorgelegt  wurden, ­
  betrafen  190  Ermächtigungen  für  Departemente  und  Gemeinden
zur  Aufnahme  von  Anlehen«  (Léon  Faucher).  Nach  einer  Zusammenstellung ­
  La  Barre’s,  die  überdies  nicht  vollständig  zu  sein  scheint,  betrugen ­
  die  derartigen  Ermächtigungen  zur  Aufnahme  von  Anlehen  :

1852  für
1853  -
1854  -
1855  -
1850  -
1857  -
1858  -
1859  -
1800  -
1801  -

9  Städte  und
28  -  -
64  -  -
23  -
47  -  -
31  -
36  -  -
21  -  -
36  -
32  -

12  Departemente
12
14
40
33
18
9
23
16
23

14’617,000  Fr.
13’416,000  -
03’057,000  -
79’219,000  -
85'754,000  -
20’825,000  -
12*557,000  -
50*000,000  -
180*544.000  -
112*000,000  -

Zusammen  327  Städte-  u.  200  Depart.-Anl.  v.  643*989,000  Fr.
Hievon  kommen  fast  500  Mill,  auf  die  Städte,  der  Rest  auf  die  Departemente.

Paris  steht  auch  hierin  voran.  Es  lieh  1855  unmittelbar  60  Mill.,  18.56
nahm  dann  das  »Seinedepart.  «  50  Mill,  auf  ;  1860  Paris  wieder  143  Mill.  Die
Kosten  der  Stadterweiterung  sind  in  einem  Ministerialberichte  an  den  Kaiser
vom  Juni  1860  auf  150  Mill,  veranschlagt.  Der  Gesammtschuldunstand  der  Stadt
ward  1863  zu  268*099,048  Mill,  angegeben.*)
Marseille  nahm  1854  16  Mill,  und  1861  54  Mill.  auf.  Lyon  1854:  12,
1860:  8  und  1861  wieder  10  Mill.**)  Havre  1854  9%  Mill.  Toulouse  i860
6  Mill.  Rouen  I860  4  Mill.  etc.

*)  Nach  den  Aeusserungen  Devinck*s  im  gesetzgeb.  Körper  von  1861  waren
für  die  beschlossenen  Arbeiten  noch  320  Mill,  weiter  unmittelbar  durch  die  Gemeinde ­
  aufzubringen  oder  durch  Beiträge  der  Regierung  zu  decken.
**)  Der  Abg.  Hénon  hob  bei  der  Verhandlung  hervor:  vor  10  Jahren  habe
            
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