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FRANKREICH. — Militär (Landmacht).
Gesetz vom 26. Apr. 1855 organisirte das Verhältniss. Die Loskaufssumme,
ursprünglich zu 2800 Fr. bestimmt, ward 1857 auf 1800 Fr.
vermindert, 1858 auf 2000, 1850 wieder auf 2800 erhöht, 1860 zu
2300, 1861 zu 2500, 1862 u. 63 zu 2200, 1864 zu 2300 Fr. fixirt.
Die Stellvertreter erhielten für 7 Jahre eine Diensterneuerungsprämie
zugesichert, deren Betrag 1855 zu 2300 Fr. bestimmt, 1857 auf 1500
Fr. reducirt, dann im Febr. 1850 auf 1800, im April aber auf 2000 Fr.
erhöht wurde. 1862 u. 63 war die Einstandsprämie 2200, 1864 2300
Fr., wovon 1000 bei der Anwerbung, 1300 beim Austritt zahlbar. Die
Einsteher geniessen überdies nach 7 Dienstjahren eine Solderhöhung
von 10 Cent, täglich, nach 14 Jahren aber eine solche von 20 Cent. Die
Pension ist so normirt, dass der Ausgediente nach 45 Dienstjahren ausser
seinem kleinen Capitale (Eiiistandsgeld) eine Pension von 365 Fr
zu verzehren haben soll. Die Regierung, in der Absicht, sich eine möglichst
grosse Zahl Soldaten zu verschaffen, welche den Militärdienst als
Lebensberuf ansehen, gestattet allen brauchbaren Ausgedienten den Wiedereintritt
(das Rengagement) mit obigen Begünstigungen, ohne Rücksicht
auf die Zahl der Loskaufungen. Diese Zahl der Loskaufungen betrug
in den 7 Jahren 1856—62 (die Austritte aus der Armee eingerechnet
und auf 7jährige Dienstzeit reducirt) 173,948, die der Anwerbungen,
einschl. eigentlich freiwillige Eintritte, 176,685. Das Verhältniss der
Zalü der Loskaufungen war jedoch in den einzelnen Jahren sehr verschieden.
1856 und 57 kauften sich 16% der Conscribirten los, 1858
18%, 1859 (Kriegszeit) 27,37 % (38,325 Loskaufungen, in den beiden
Vorjahren zusammen nur 33,731), 1860 22,76, 1861 19,86, 1862
18,38 %.
Das Reich ist in 5 Marschallatsbezirke und 22 Militärdivisionen
eingetheilt.
Heerbestand. Garde. Infanterie: 2 Divisionen; die erste bestehend
aus 1 Reg. Gendarmerie zu 2 Bat., 1 Reg. Zuaven zu 2 Bat.,
und 3 Reg. Grenadieren zu 4 Bat. (zus. 16 Bat.) ; — die zweite Division
ist gebildet aus 4 Reg. Voltigeuren und 1 liât. Jäger zu Fuss.
Cavallerie: 1 Division von 3 Brigaden, nämlich: 1) Reservebrigade,
1 Schwadr. Hundert-Garden, 2 Reg. Cürassiere ; 2) Linienbrigade’
1 Reg. Dragoner und 1 Reg. Landers ; 3) leichte Brigade, 1 Reg. Jäger,’
1 Reg. Guiden und 1 Schwadr. Gendarmen, zus. 37 Schwdr. — Artillerie:
2 Reg. — Genie: 2 Comp, und 1 Escadr. Equipagen-Train.
Gewöhnliche Truppen. Infanterie: 100 (früher 1031 Regim.
Linien-Infant., zu 3 Bat. je von 8 Comp.; 20 Bat. Jäger, zu 8 Comp •
3 Reg. Zuaven, zu 3 Bat.; 3 Bat. leichte afrik. Infanterie, zu 5 Comp ’
3 Keg. emgeborn. algier. Tirailleurs (Turcos) ; 7 Strafcompagnien. -2
Cavallerie: 12 Reg. schwere, neml. : 2 Reg. Carabiniers und 10 Reg
Cürassiere; 20 Reg. Linien-Cav., neml.. 12 Dragoner und 8 Landers;
26 Reg. leichte Ca^., als. 12 Reg. Jäger, 8 Reg. Husaren und 3 Reg
afrik. Jäger; ferner 3 Reg. Spahis. — Artillerie: 20 Reg. — Genie:
3 Reg., zu 2 Bat. Hiezu die Iruppen für den Verwaltungsdienst, das
Sanitätswesen etc. — Sodann die Gendarmerie 28 Legionen.
Garde und Linie zusammen, ergibt sich folgende Formation (ungerechnet
die Gendarmerie) :