Full text: Handbuch der vergleichenden Statistik- der Völkerzustands- und Staatenkunde

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FRANKREICH. — Militär (Landmacht). 
Gesetz vom 26. Apr. 1855 organisirte das Verhältniss. Die Loskaufs 
summe, ursprünglich zu 2800 Fr. bestimmt, ward 1857 auf 1800 Fr. 
vermindert, 1858 auf 2000, 1850 wieder auf 2800 erhöht, 1860 zu 
2300, 1861 zu 2500, 1862 u. 63 zu 2200, 1864 zu 2300 Fr. fixirt. 
Die Stellvertreter erhielten für 7 Jahre eine Diensterneuerungsprämie 
zugesichert, deren Betrag 1855 zu 2300 Fr. bestimmt, 1857 auf 1500 
Fr. reducirt, dann im Febr. 1850 auf 1800, im April aber auf 2000 Fr. 
erhöht wurde. 1862 u. 63 war die Einstandsprämie 2200, 1864 2300 
Fr., wovon 1000 bei der Anwerbung, 1300 beim Austritt zahlbar. Die 
Einsteher geniessen überdies nach 7 Dienstjahren eine Solderhöhung 
von 10 Cent, täglich, nach 14 Jahren aber eine solche von 20 Cent. Die 
Pension ist so normirt, dass der Ausgediente nach 45 Dienstjahren aus 
ser seinem kleinen Capitale (Eiiistandsgeld) eine Pension von 365 Fr 
zu verzehren haben soll. Die Regierung, in der Absicht, sich eine mög 
lichst grosse Zahl Soldaten zu verschaffen, welche den Militärdienst als 
Lebensberuf ansehen, gestattet allen brauchbaren Ausgedienten den Wie 
dereintritt (das Rengagement) mit obigen Begünstigungen, ohne Rück 
sicht auf die Zahl der Loskaufungen. Diese Zahl der Loskaufungen be 
trug in den 7 Jahren 1856—62 (die Austritte aus der Armee eingerech 
net und auf 7jährige Dienstzeit reducirt) 173,948, die der Anwerbungen, 
einschl. eigentlich freiwillige Eintritte, 176,685. Das Verhältniss der 
Zalü der Loskaufungen war jedoch in den einzelnen Jahren sehr ver 
schieden. 1856 und 57 kauften sich 16% der Conscribirten los, 1858 
18%, 1859 (Kriegszeit) 27,37 % (38,325 Loskaufungen, in den beiden 
Vorjahren zusammen nur 33,731), 1860 22,76, 1861 19,86, 1862 
18,38 %. 
Das Reich ist in 5 Marschallatsbezirke und 22 Militärdivisionen 
eingetheilt. 
Heerbestand. Garde. Infanterie: 2 Divisionen; die erste be 
stehend aus 1 Reg. Gendarmerie zu 2 Bat., 1 Reg. Zuaven zu 2 Bat., 
und 3 Reg. Grenadieren zu 4 Bat. (zus. 16 Bat.) ; — die zweite Divi 
sion ist gebildet aus 4 Reg. Voltigeuren und 1 liât. Jäger zu Fuss. 
Cavallerie: 1 Division von 3 Brigaden, nämlich: 1) Reservebrigade, 
1 Schwadr. Hundert-Garden, 2 Reg. Cürassiere ; 2) Linienbrigade’ 
1 Reg. Dragoner und 1 Reg. Landers ; 3) leichte Brigade, 1 Reg. Jäger,’ 
1 Reg. Guiden und 1 Schwadr. Gendarmen, zus. 37 Schwdr. — Artil 
lerie: 2 Reg. — Genie: 2 Comp, und 1 Escadr. Equipagen-Train. 
Gewöhnliche Truppen. Infanterie: 100 (früher 1031 Regim. 
Linien-Infant., zu 3 Bat. je von 8 Comp.; 20 Bat. Jäger, zu 8 Comp • 
3 Reg. Zuaven, zu 3 Bat.; 3 Bat. leichte afrik. Infanterie, zu 5 Comp ’ 
3 Keg. emgeborn. algier. Tirailleurs (Turcos) ; 7 Strafcompagnien. -2 
Cavallerie: 12 Reg. schwere, neml. : 2 Reg. Carabiniers und 10 Reg 
Cürassiere; 20 Reg. Linien-Cav., neml.. 12 Dragoner und 8 Landers; 
26 Reg. leichte Ca^., als. 12 Reg. Jäger, 8 Reg. Husaren und 3 Reg 
afrik. Jäger; ferner 3 Reg. Spahis. — Artillerie: 20 Reg. — Genie: 
3 Reg., zu 2 Bat. Hiezu die Iruppen für den Verwaltungsdienst, das 
Sanitätswesen etc. — Sodann die Gendarmerie 28 Legionen. 
Garde und Linie zusammen, ergibt sich folgende Formation (un 
gerechnet die Gendarmerie) :
	        
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