RUSSLAND. — Sociale, Gewerbs- und Handelsverhältnisse. 129
den Leibeigenen kamen (nach Troinitzki) 22’558,748 auf das europ.
Russland, 506,545 auf Transkaukasien und 4,338 auf Ssibirien. Am
grössten war die Zahl der Leibeigenen in den Gouvernements : Kiew
ri 21,062 und Podolien 1'041,621; in 6 andern je über 750,000, in 16
über 600,000 (im Gouvem. Moskau 621,312, Petersb. 260,292). In
2 Gouvernements (Ssmolensk und Tula) waren 69 Proc. der Bevölkerung
leibeigen, in 5 weiteren (Mohilew, Kaluga, Minsk, Kutais und Podolien)
über 60% , in 10 andern über 50 % , stets ungerechnet die Krön - und
Apanagebauem, Die geringste Zahl ergab sich in Bessarabien, etwa
2 Proc. — 103,194 Adelige, deren Güter 106’228,520 Dessjätinen
Land umfassten (davon 81’032,250 Dess. Acker- und 25’196,270 Dessj.
unbebautes Land), besassen 10’683,853 männliche Leibeigene, welche
Letzten von obigem Ackerlande etwa 33 Mill. Dessj. für eigene Rech
nung und 48 Mill, für ihre Herren bebauten. Von jenen Adelsgütern
waren 1859 44,166 mit 7’107,184 männliche Seelen für die Summe
von 425 503,061 S.-R. verpfändet, also über % der Güter und % der
Leibeigenen. Noch in den Jahren 1856—59 wurden an 60,000 Seelen
verpfändet. — 12,288 männl. Seelen gehörten 3703 Edelleuten die
gar keine Güter besassen; sie waren somit Sclaven in der eigentlichen
Bedeutung. — Nach den von obigen etwas abweichenden Angaben Aug.
Jourdiers war die Vertheilung folgende:
mit weniger als 21 Leibeigenen
— 21 — 100 —
101—500
501—1000
- mehr als 1000
- ohne Grundbesitz . . .
Besitzer
47,465
35,441
19,500
2,433
1,457
5,506
117,404
Männliche
Leibeigene
357,946
P62b,644
3*858,085
1*591,631
3*265,842
15,390
10*733,128
Ein einziger Adeliger besass etwa 150,000 Leibeigene ; Besitzer von mehr
als 20,000 rechnete man 6, von 10—20,000 23.
Ursprünglich waren nur die zahlreichen Haus- und Hofleute, aus
Kriegsgefangenen und deren Nachkommen bestehend, Sclaven; die Bauern
aber waren freie Pächter, welche jeden Georgstag (Juriews - Tag) den
Pacht aufgeben und weiter ziehen konnten. Ein Ukas vom 21. Nov.
1601 hob die Freizügigkeit auf, und fesselte den Bauer an die Scholle,
welche er am letzten Georgstage bewohnt hatte. Dadurch ward er in-
dess noch nicht leibeigen. Die Leibeigenschaft scheint auch nicht durch
ausdrückliches Gesetz, sondern durch Missbrauch der Gewalt seit Peter 1.
eingeführt worden zu sein. Das Loos der Unglücklichen versclilimmerte
sich, als man Fabriken einführte und viele von ihnen zwang in den
selben zu arbeiten. Indessen ergab sich meistens ein schlechter Ertrag,
wenn man anders nicht die Leibeigenen für ihre Rechnung arbeiten Hess.
— Da bildete sich das später sehr verbreitete System aus, wona^ die
Unglücklichen sich selbst Arbeit suchen durften, dagegen ihren Herren
alljährlich eine gewisse Summe entrichten mussten. Da der Ackerbau
den Russen nicht sehr zusagt, sie vielmehr ein Wanderleben oder min
destens wechselnde Beschäftigung lieben, so wurden viele Leibeigene
Kaufleute, Handwerker, Fuhrleute, Schiffer etc. Manche erwarben sich
Kolb, Statistik. 4. Aufl. 9