Full text: Handbuch der vergleichenden Statistik- der Völkerzustands- und Staatenkunde

RUSSLAND. — Sociale, Gewerbs- und Handelsverhältnisse. 129 
den Leibeigenen kamen (nach Troinitzki) 22’558,748 auf das europ. 
Russland, 506,545 auf Transkaukasien und 4,338 auf Ssibirien. Am 
grössten war die Zahl der Leibeigenen in den Gouvernements : Kiew 
ri 21,062 und Podolien 1'041,621; in 6 andern je über 750,000, in 16 
über 600,000 (im Gouvem. Moskau 621,312, Petersb. 260,292). In 
2 Gouvernements (Ssmolensk und Tula) waren 69 Proc. der Bevölkerung 
leibeigen, in 5 weiteren (Mohilew, Kaluga, Minsk, Kutais und Podolien) 
über 60% , in 10 andern über 50 % , stets ungerechnet die Krön - und 
Apanagebauem, Die geringste Zahl ergab sich in Bessarabien, etwa 
2 Proc. — 103,194 Adelige, deren Güter 106’228,520 Dessjätinen 
Land umfassten (davon 81’032,250 Dess. Acker- und 25’196,270 Dessj. 
unbebautes Land), besassen 10’683,853 männliche Leibeigene, welche 
Letzten von obigem Ackerlande etwa 33 Mill. Dessj. für eigene Rech 
nung und 48 Mill, für ihre Herren bebauten. Von jenen Adelsgütern 
waren 1859 44,166 mit 7’107,184 männliche Seelen für die Summe 
von 425 503,061 S.-R. verpfändet, also über % der Güter und % der 
Leibeigenen. Noch in den Jahren 1856—59 wurden an 60,000 Seelen 
verpfändet. — 12,288 männl. Seelen gehörten 3703 Edelleuten die 
gar keine Güter besassen; sie waren somit Sclaven in der eigentlichen 
Bedeutung. — Nach den von obigen etwas abweichenden Angaben Aug. 
Jourdiers war die Vertheilung folgende: 
mit weniger als 21 Leibeigenen 
— 21 — 100 — 
101—500 
501—1000 
- mehr als 1000 
- ohne Grundbesitz . . . 
Besitzer 
47,465 
35,441 
19,500 
2,433 
1,457 
5,506 
117,404 
Männliche 
Leibeigene 
357,946 
P62b,644 
3*858,085 
1*591,631 
3*265,842 
15,390 
10*733,128 
Ein einziger Adeliger besass etwa 150,000 Leibeigene ; Besitzer von mehr 
als 20,000 rechnete man 6, von 10—20,000 23. 
Ursprünglich waren nur die zahlreichen Haus- und Hofleute, aus 
Kriegsgefangenen und deren Nachkommen bestehend, Sclaven; die Bauern 
aber waren freie Pächter, welche jeden Georgstag (Juriews - Tag) den 
Pacht aufgeben und weiter ziehen konnten. Ein Ukas vom 21. Nov. 
1601 hob die Freizügigkeit auf, und fesselte den Bauer an die Scholle, 
welche er am letzten Georgstage bewohnt hatte. Dadurch ward er in- 
dess noch nicht leibeigen. Die Leibeigenschaft scheint auch nicht durch 
ausdrückliches Gesetz, sondern durch Missbrauch der Gewalt seit Peter 1. 
eingeführt worden zu sein. Das Loos der Unglücklichen versclilimmerte 
sich, als man Fabriken einführte und viele von ihnen zwang in den 
selben zu arbeiten. Indessen ergab sich meistens ein schlechter Ertrag, 
wenn man anders nicht die Leibeigenen für ihre Rechnung arbeiten Hess. 
— Da bildete sich das später sehr verbreitete System aus, wona^ die 
Unglücklichen sich selbst Arbeit suchen durften, dagegen ihren Herren 
alljährlich eine gewisse Summe entrichten mussten. Da der Ackerbau 
den Russen nicht sehr zusagt, sie vielmehr ein Wanderleben oder min 
destens wechselnde Beschäftigung lieben, so wurden viele Leibeigene 
Kaufleute, Handwerker, Fuhrleute, Schiffer etc. Manche erwarben sich 
Kolb, Statistik. 4. Aufl. 9
	        
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