Full text : Handbuch der vergleichenden Statistik- der Völkerzustands- und Staatenkunde

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OESTERREICH.  —Finanzen  (Staatsschuld).

47  dringende  Finanzverlegenheiten  eingestellt,  erfolgte  184S  die  Revolution ­
  in  Wien,  in  Ungarn  und  Italien.  Nun  ward  wieder  Papiergeld  in
unbegrenzter  Menge  ausgegeben.  Man  erliess  Geldausfuhrverbote,  und
decretirte,  2.  Juni  1848,  Zwangscurs  der  Banknoten  (die  Bank  war  factisch
  nur  eine  Staatsanstalt).  ***)
Die  seit  dem  Niederwerfen  der  Revolution  von  1848  und  49  ausgeführten ­
  Anlehen  sind  ;

1851,  Sept.,  Sub.scriptionsanlehen  zur  Verbesserung  der  Valuta  85’5<)9,S00  fl.
1852,  Mai,  Silberanlehen  im  Auslande  (à  80  %  negocirt  .  .  35’00o’ooo--
  4.  Sdl>t.,  4proc.  inländische  freiwillige  Anleihe  .  .  .  80’000,U00-1853,
  5proc.  Anweisungen  auf  die  Saline  Gmunden  ....  40’000,’000  -
1854,  3.  März,  Lotterieanleihe  (à  00  %)  50’OOo’ooo  -
-  öproc.  Silberanleihe  (à  SO  35’000,’oo0  -

'öden'.  Monarch  ten's  zu  Grunde;  doch  wären  mehrfache  Erläuterungen  dabei  zu
wünschen  ;  vermutnlich  würde  sich  Verschiedenes  anders  gestalten  als  nach  den
Bureauabschlüssen.
***)  Im  Noy.  1848  stand  das  Agio  des  Silbers  gegen  Papier  auf5  Proc.  ;  1849
stieg  es,  19.  Juni,  auf  24-'/,  Proc.,  fiel  dann,  25.  Sept.  (Beendigung  des  ungarischen ­
  Krieges)  auf  5,  stand  aber  zu  Ende  des  Jahres  1849  doch  wieder  auf  13",.
1850,  20.  ÎSOV.  (Verwicklungen  mit  Preussen)  erreichte  das  Agio  52%.  —  1852
sank  es  bis  auf  8  ;  stieg  dann,  März  1854,  neuerdings  bis  44'/,  ;  sank,  10.  Aug.,
auf  10’/,,  stieg  wieder,  Nov.  und  erste  Monate  1855,  auf  28  und  29,  und  ging
endlich  1850,  nach  Sicherung  des  Friedens,  bis  auf  2  %  herab.  Für  den  1.  Jan.
1859  hatte  sich  die  österr.  Regierung,  den  (leutschen  Münzvereinsstaaten  gegenüber, ­
  zur  Wiederherstellung  der  Baarzahlung  verpflichtet  ;  wirklich  sank  das
Agio  auf  1  Proc.  Da  indess  genau  an  dem  bezeichneten  Tage  der  auf  Krieg
deutende  Neujahrsgruss  von  Paris  aus  erfolgte,  so  ward  die  Einlösung  des  Paniers ­
  eine  blos  scheinbare,  bis  am  29.  April  1859  die  Bank  auch  förmlich  der
Verpflichtung  zur  Einlösung  ihrer  Noten  enthoben  ward.  Nun  stieg  das  Silber
wieder  im  März  und  April  auf  5,  im  Mai  auf  31—40  Proc.  Agio.  Nach  der  Friedenserklärung ­
  vom  11.  Juli  ging  es  auf  J0°/„  herab,  st^eg  dann  neuerdings
(Mitte  Oct.)  auf  27,  stand  am  1.  Jan.  1800  auf  21,  hielt  sich  von  Mitte  März  bis
Oct.  auf  etwa  32'/,,  war  am  31.  Dec.  Einführung  des  Zwangscurses  des  Papiergeldes ­
  in  Venetien)  44;  dann  IKOl,  20.  Jan.  (Steueranlehen)  50,  31.  Jan.
sogar  54  (also  schlimmer  als  in  der  übelsten  Zeit  des  Krieges!),  ging  27.  Febr.
(Verfassungsverkündigung  auf  45%  herab,  um  aber  alsbald  wieder  zu  steigen,
15.  Apr.  (ungar.  AVirren)-auf  52.  Die  friedlichen  Aussichten  brachten  den  Stand
am  7.  Juni  auf  35'/.  herab,  allein  am  5.  Dec.  Trentaflaire)  war  die  Notirung
wieder  42'/,,  am  Jahresschlüsse  41'/,.  1802  erfolgte  ein  Herabgehen,  bis  zum
1.  Juni  auf  20'/,,  bis  1.  Nov.  (unter  einigen  Fluctuationen)  auf  21,  Ende  Dec.
auf  14%.  —  1803  war  der  Stand  am  1.  Oct.  11,  am  22.  Nov.  dagegen  wieder
24'  ,,  31.  Dec.  17'/,.  AVährend  des  Jahres  1804  Herabgehen  bis  auf  10,  Oct.
Steigen  auf  10%.  —  Früher  hatte  man,  neben  den  Banknoten,  noch  besonderes
Staats])apiergeld  in  Umlauf  gesetzt  Es  circulirten  zu  Anfang  1S54  über  150
Millionen  des  1  .etztern  neben  188  Mill.  Banknoten,  zusammen  also  338  Mill.
Papiergeld.  Um  dasselbe  wieder  auf  den  Pari-Stand  zu  heben  und  Silber  in  die
Circulation  zurückzuführen,  wurde  unterm  23.  Februar  1854  die  Umwandlung
des  Staatspapiergeldes  in  Banknoten  angeordnet.  Die  Bank  erhielt  zur  Deckung
zunächst  ein  gewisses  Einkornmen  aus  den  Zöllen  angewiesen.  Sodann  wurden
derselben,  zufolge  hinanzminist.-Decrets  vom  Sept.  1855,  für  ihre  weitern  Forderungen ­
  an  den  Staat  (damals  155  Mill.),  Domänengüter  bedingt  abgetreten.
Eine  wirkliche  Trennung  der  Bank  von  der  Staatsverwaltung  erfolgte  erst  durch
ein  Ende  1802  erzieltes  Uebereinkommen.  Das  Guthaben  der  Bank  ward  zu
232’944,490  fl.  festgestellt;  bis  Ende  1800  soll  dasselbe  vollständig  getilgt  sein.
            
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