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PHEUSSEN. — Militär (Bildung des Heeres.)
Summe der Staatsschuld in verschiedenen Perioden :
1797: 4()’054,903 Thlr. = pr. Kopf Thlr.
1805: 53’494,914 - = -
1820: 217’845,558 - = -
1847: 139’884,581 - = -
1853: 219’325,()84 - = -
1850*): 247’851,509 - = -
1804: 290’000,000 - == -
5. 13 Sgr.
5. 10 -
19. 24 -
19 -
25 -
18 -
8.
12.
14.
— - - - 15. 15 -
Uebersicht der von preussischen Städten in den Jahren ISIS bis
ISOO Contrahirten Anleihen Nach der Gesetzsammlung wurden zur
Ausgabe von auf jeden Inhaber lautenden Obligationen privilegirt die
Städte (im Betrage zu Thlr.) :
Cöln .
Berlin. .
Magdeburg
Düsseidort
Stettin
Königsberg
Elberfeld
Görlitz .
Duisburg
Essen. .
1’750,000
1’500,000
000,000
500,000
500.000
425.000
400.000
310.000
300.000
300,000
Memel
Aachen
Danzig
Halle
Posen
300.000
270.000
270.000
200.000
240,000
Mühlheima.d. 11. 200,000
Bonn . . . 180,000
Crefeld . . . 150,000
Bromberg . . 100,000
Neust.-Magdeb
Tiiegnitz . .
Thorn . . .
Tilsit . . .
Gross-Glogau
Spandau . .
Neuwied . .
Werden . .
Eupen . .
95.000
90.000
80.000
80,000
50,000
50.000
35.000
30.000
25.000
i>1ilitärwe.st‘ii.
Bildung des Heeres. Allgemeine Dienstpfiiehtigkeit doch ohne wirkl.
Einreihung aller taugl. Jünglinge. Stellvertretung ausgeschlossen.
Dienstzeit, vom zurückgelegten 20. Altersjahre an (nach der neuen Or
ganisation] während 7 Jahren, und zwar J davon im stehenden Heere,
dann 4 in der Reserve. Hierauf Landwehrpflichtigkeit während 9 Jah
ren, nemlich 4 Jahre, his zum 32. Altersjahre, im ersten, und 5 J., h’s
zum Ende des 3b., im zweiten Aufgebote. Nach Ibjähriger Gesammt-
dienstpflicht erfolgt der Uebertritt in den Landsturm, bis zur Vollen
dung des 19. Altersjahres. Auch gehören die dem Activheere nicht ein
gereihten Jünglinge nach dem 17. Jahre zu dem Landsturm. Die active
Dienstzeit der sich selbst Ausrüstenden, welche gewisse Schulen durch
gemacht haben, ist auf ein Jahr beschränkt. Die Last des Militärdien
stes führt auch hier zu vielen heimlichen Auswanderungen (so wissen
wir, dass im J. 1857 blos im l’osener Regierungsbezirke dessfalls 14 7
Untersuchungen anhängig waren ; ebenso 18b 1 im Breslauer 381 ; 18b2
im Bromberger 587, 18(52 73 blos im Landrathsbezirk Simmern, 18(53
212 imBez. des Kreisgerichts Wreschen etc.) — Im Officierscorps herrscht
der Adel vor. Nach der Rangliste von 18(54 umfasste das Heer : 1 Feld
marschall, I General-Feldzeugmeister, 27 Generale der Infant, und Cav.
(nur Adelige), 54 Generallieutenants (darunter 2 Bürgerliche), 79 Gene
ral-Majore (b Bürg.), 188 Obristen (3b B.), 221 Obristlieut. (39 B.),
498 Majore (125 B.) , 177b Hauptl. u. Rittmeister ((581 B.) , 15(59
Prem.-Lieut. (7(54 B.), 3572 Seconde-Lieut. (1(585 B.) ; zus. im acti
ven Heere 7988 Offic., worunter 4(588 Adelige und 3300 Bürgerl., —
Mit den Cassenanweisungen, welche oben nicht eingerechnet sind.