Full text: Handbuch der vergleichenden Statistik- der Völkerzustands- und Staatenkunde

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PHEUSSEN. — Militär (Bildung des Heeres.) 
Summe der Staatsschuld in verschiedenen Perioden : 
1797: 4()’054,903 Thlr. = pr. Kopf Thlr. 
1805: 53’494,914 - = - 
1820: 217’845,558 - = - 
1847: 139’884,581 - = - 
1853: 219’325,()84 - = - 
1850*): 247’851,509 - = - 
1804: 290’000,000 - == - 
5. 13 Sgr. 
5. 10 - 
19. 24 - 
19 - 
25 - 
18 - 
8. 
12. 
14. 
— - - - 15. 15 - 
Uebersicht der von preussischen Städten in den Jahren ISIS bis 
ISOO Contrahirten Anleihen Nach der Gesetzsammlung wurden zur 
Ausgabe von auf jeden Inhaber lautenden Obligationen privilegirt die 
Städte (im Betrage zu Thlr.) : 
Cöln . 
Berlin. . 
Magdeburg 
Düsseidort 
Stettin 
Königsberg 
Elberfeld 
Görlitz . 
Duisburg 
Essen. . 
1’750,000 
1’500,000 
000,000 
500,000 
500.000 
425.000 
400.000 
310.000 
300.000 
300,000 
Memel 
Aachen 
Danzig 
Halle 
Posen 
300.000 
270.000 
270.000 
200.000 
240,000 
Mühlheima.d. 11. 200,000 
Bonn . . . 180,000 
Crefeld . . . 150,000 
Bromberg . . 100,000 
Neust.-Magdeb 
Tiiegnitz . . 
Thorn . . . 
Tilsit . . . 
Gross-Glogau 
Spandau . . 
Neuwied . . 
Werden . . 
Eupen . . 
95.000 
90.000 
80.000 
80,000 
50,000 
50.000 
35.000 
30.000 
25.000 
i>1ilitärwe.st‘ii. 
Bildung des Heeres. Allgemeine Dienstpfiiehtigkeit doch ohne wirkl. 
Einreihung aller taugl. Jünglinge. Stellvertretung ausgeschlossen. 
Dienstzeit, vom zurückgelegten 20. Altersjahre an (nach der neuen Or 
ganisation] während 7 Jahren, und zwar J davon im stehenden Heere, 
dann 4 in der Reserve. Hierauf Landwehrpflichtigkeit während 9 Jah 
ren, nemlich 4 Jahre, his zum 32. Altersjahre, im ersten, und 5 J., h’s 
zum Ende des 3b., im zweiten Aufgebote. Nach Ibjähriger Gesammt- 
dienstpflicht erfolgt der Uebertritt in den Landsturm, bis zur Vollen 
dung des 19. Altersjahres. Auch gehören die dem Activheere nicht ein 
gereihten Jünglinge nach dem 17. Jahre zu dem Landsturm. Die active 
Dienstzeit der sich selbst Ausrüstenden, welche gewisse Schulen durch 
gemacht haben, ist auf ein Jahr beschränkt. Die Last des Militärdien 
stes führt auch hier zu vielen heimlichen Auswanderungen (so wissen 
wir, dass im J. 1857 blos im l’osener Regierungsbezirke dessfalls 14 7 
Untersuchungen anhängig waren ; ebenso 18b 1 im Breslauer 381 ; 18b2 
im Bromberger 587, 18(52 73 blos im Landrathsbezirk Simmern, 18(53 
212 imBez. des Kreisgerichts Wreschen etc.) — Im Officierscorps herrscht 
der Adel vor. Nach der Rangliste von 18(54 umfasste das Heer : 1 Feld 
marschall, I General-Feldzeugmeister, 27 Generale der Infant, und Cav. 
(nur Adelige), 54 Generallieutenants (darunter 2 Bürgerliche), 79 Gene 
ral-Majore (b Bürg.), 188 Obristen (3b B.), 221 Obristlieut. (39 B.), 
498 Majore (125 B.) , 177b Hauptl. u. Rittmeister ((581 B.) , 15(59 
Prem.-Lieut. (7(54 B.), 3572 Seconde-Lieut. (1(585 B.) ; zus. im acti 
ven Heere 7988 Offic., worunter 4(588 Adelige und 3300 Bürgerl., — 
Mit den Cassenanweisungen, welche oben nicht eingerechnet sind.
	        
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