Full text : Handbuch der vergleichenden Statistik- der Völkerzustands- und Staatenkunde

182

PHEUSSEN.  —  Militär  (Bildung  des  Heeres.)

Summe  der  Staatsschuld  in  verschiedenen  Perioden  :

1797:  4()’054,903  Thlr.  =  pr.  Kopf  Thlr.
1805:  53’494,914  -  =  -
1820:  217’845,558  -  =  -
1847:  139’884,581  -  =  -
1853:  219’325,()84  -  =  -
1850*):  247’851,509  -  =  -
1804:  290’000,000  -  ==  -

5.  13  Sgr.
5.  10  -
19.  24  -
19  -
25  -
18  -

8.
12.
14.

—  -  -  -  15.  15  -
Uebersicht  der  von  preussischen  Städten  in  den  Jahren  ISIS  bis
ISOO  Contrahirten  Anleihen  Nach  der  Gesetzsammlung  wurden  zur
Ausgabe  von  auf  jeden  Inhaber  lautenden  Obligationen  privilegirt  die
Städte  (im  Betrage  zu  Thlr.)  :

Cöln  .
Berlin.  .
Magdeburg
Düsseidort
Stettin
Königsberg
Elberfeld
Görlitz  .
Duisburg
Essen.  .

1’750,000
1’500,000
000,000
500,000
500.000
425.000
400.000
310.000
300.000
300,000

Memel
Aachen
Danzig
Halle
Posen

300.000
270.000
270.000
200.000
240,000

Mühlheima.d.  11.  200,000
Bonn  .  .  .  180,000
Crefeld  .  .  .  150,000
Bromberg  .  .  100,000

Neust.-Magdeb
Tiiegnitz  .  .
Thorn  .  .  .
Tilsit  .  .  .
Gross-Glogau
Spandau  .  .
Neuwied  .  .
Werden  .  .
Eupen  .  .

95.000
90.000
80.000
80,000
50,000
50.000
35.000
30.000
25.000

i>1ilitärwe.st‘ii.
Bildung  des  Heeres.  Allgemeine  Dienstpfiiehtigkeit  doch  ohne  wirkl.
Einreihung  aller  taugl.  Jünglinge.  Stellvertretung  ausgeschlossen.
Dienstzeit,  vom  zurückgelegten  20.  Altersjahre  an  (nach  der  neuen  Organisation] ­
  während  7  Jahren,  und  zwar  J  davon  im  stehenden  Heere,
dann  4  in  der  Reserve.  Hierauf  Landwehrpflichtigkeit  während  9  Jahren, ­
  nemlich  4  Jahre,  his  zum  32.  Altersjahre,  im  ersten,  und  5  J.,  h’s
zum  Ende  des  3b.,  im  zweiten  Aufgebote.  Nach  Ibjähriger  Gesammtdienstpflicht
  erfolgt  der  Uebertritt  in  den  Landsturm,  bis  zur  Vollendung ­
  des  19.  Altersjahres.  Auch  gehören  die  dem  Activheere  nicht  eingereihten ­
  Jünglinge  nach  dem  17.  Jahre  zu  dem  Landsturm.  Die  active
Dienstzeit  der  sich  selbst  Ausrüstenden,  welche  gewisse  Schulen  durchgemacht ­
  haben,  ist  auf  ein  Jahr  beschränkt.  Die  Last  des  Militärdienstes ­
  führt  auch  hier  zu  vielen  heimlichen  Auswanderungen  (so  wissen
wir,  dass  im  J.  1857  blos  im  l’osener  Regierungsbezirke  dessfalls  14  7
Untersuchungen  anhängig  waren  ;  ebenso  18b  1  im  Breslauer  381  ;  18b2
im  Bromberger  587,  18(52  73  blos  im  Landrathsbezirk  Simmern,  18(53
212  imBez.  des  Kreisgerichts  Wreschen  etc.)  —  Im  Officierscorps  herrscht
der  Adel  vor.  Nach  der  Rangliste  von  18(54  umfasste  das  Heer  :  1  Feldmarschall, ­
  I  General-Feldzeugmeister,  27  Generale  der  Infant,  und  Cav.
(nur  Adelige),  54  Generallieutenants  (darunter  2  Bürgerliche),  79  General-Majore ­
  (b  Bürg.),  188  Obristen  (3b  B.),  221  Obristlieut.  (39  B.),
498  Majore  (125  B.)  ,  177b  Hauptl.  u.  Rittmeister  ((581  B.)  ,  15(59
Prem.-Lieut.  (7(54  B.),  3572  Seconde-Lieut.  (1(585  B.)  ;  zus.  im  activen ­
  Heere  7988  Offic.,  worunter  4(588  Adelige  und  3300  Bürgerl.,  —

Mit  den  Cassenanweisungen,  welche  oben  nicht  eingerechnet  sind.
            
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