Full text: Handbuch der vergleichenden Statistik- der Völkerzustands- und Staatenkunde

DEUTSCHLAND. — Militärwesen. 
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Schaldeo. Wir schätzen dieselben : 
in den rein deutschen Staaten (ohne Limburg) auf .... 574 Mill. 
Dazu in Gesammt - Oesterreich u. Preussen 2000 und 281’) 2,356 - 
Zusammen etwa 2,930 Mill. 
Papiergeld, a. eigentliches Staatspapiergeld : 
in den rein deutschen Staaten etwa 18,38 Mill. Thlr. 
in Preussen 15,84 - 
Zusammen 34,22 Mill. Thlr. 
b. Oesterreichische Jianknoten beiläufig 262,33 - 
Total gegen 196,65 Mill. Thlr. 
(Hiebei sind jedoch selbstverständlich die Privat-Banknoten, nem- 
lich ausser den österreichischen, nicht eingerechnet.^ 
.Mílitiirwesieii. 
Deutschland als solches besitzt nur eine Landmacht, nachdem der 
Bundestag die Schiffe der von der deutschen Nationalversammlung 1848 
und 49 zu begründen begonnenen Flotte verkauft hat! 
Die Stärke der Contingente ward ursprünglich auf 1 Procent der 
Bevölkerung bestimmt, nach Massgabe der anfänglichen Einwohnerzahl, 
- also 1 Proc. derjenigen Bevölkerung, welche die Staaten etwa im 
Jahre 1815 besassen, ohne Rücksicht auf die spätere Vermehrung. Hie 
von sollte V, in Cavallerie bestehen, und auf je 1000 M. sollten 2 Ge 
schütze gestellt werden. So erhielt man eine Armee von 301,637 Mann, 
ln der Lolge erliess man den kleinen Staaten die Stellung von Cavalle 
rie, theilweise gegen Vermehrung ihres Fussvolkes (nur bei Frankfurt). 
Man bildete daraus eine »Reservedivision«, zur Verstärkung der Be 
satzung in den Bundesfestungen bestimmt. Hiedurch stieg die Mann 
schaftszahl auf 303,484. In allen Fällen sollten, der »Bundeskriegs 
verfassung« zufolge, die Staaten überdies bereit sein,' % der ursprüng 
lichen Summe als Reserve, und ferner % jener Principalsumme als Er 
gänzungsmannschaft demnach ausser dem einen Proc. der Bevölkerung 
zusammen noch % Procent) für den Fall des Bedarfs zu stellen. — 
1 hatsächlich brachten die meisten Staaten ihr Militär auf eine grössere 
Anzahl, als wozu sie verpflichtet waren. — Die »revidirte Kriegsverfas 
sung des deutschen Bundes« vom 10. März 1853 erhöhte die Stärke des 
Haupteontingents um % Proc.; ein Bundesbeschluss vom 27. April 
SOI aber hob den Unterschied zwischen Haupt- und lleserveconiingent 
uuf, fasste beide als » Haupteontingent« zusammen im Betrage von 1% 
roc. der Matrikelzahl, und unter Erhöhung des nebenbei bestimmten 
* Ërsatzeontingents« von '/« auf % Proc., wonach die Gesammtverpflich- 
tung auf 1% Proc. der Matrikelzahl steigt. (Da aber die Bevölkerung 
m den verschiedenen Staaten sich sehr ungleich vermehrte [siehe S. 195], 
so ergibt sich darnach eine wesentl. ungleiche Belastung.) Das Haupt- 
contingent ist, unbeschadet der gestatteten Beurlaubungen, auch im 
rieden vollständig zu erhalten. Für die »Ersatztruppen« muss derart 
Sorge getragen sein, um die Mannschaft mit Cadres versehen zu können. 
Bei Aufstellung des Contingents darf nur die » streitbare Mannschaft «
	        
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