Full text : Handbuch der vergleichenden Statistik- der Völkerzustands- und Staatenkunde

DEUTSCHLAND.  —  Militärwesen.

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Schaldeo.  Wir  schätzen  dieselben  :
in  den  rein  deutschen  Staaten  (ohne  Limburg)  auf  ....  574  Mill.
Dazu  in  Gesammt  -  Oesterreich  u.  Preussen  2000  und  281’)  2,356  -
Zusammen  etwa  2,930  Mill.
Papiergeld,  a.  eigentliches  Staatspapiergeld  :
in  den  rein  deutschen  Staaten  etwa  18,38  Mill.  Thlr.
in  Preussen  15,84  -
Zusammen  34,22  Mill.  Thlr.
b.  Oesterreichische  Jianknoten  beiläufig  262,33  -
Total  gegen  196,65  Mill.  Thlr.
(Hiebei  sind  jedoch  selbstverständlich  die  Privat-Banknoten,  nemlich
  ausser  den  österreichischen,  nicht  eingerechnet.^

.Mílitiirwesieii.
Deutschland  als  solches  besitzt  nur  eine  Landmacht,  nachdem  der
Bundestag  die  Schiffe  der  von  der  deutschen  Nationalversammlung  1848
und  49  zu  begründen  begonnenen  Flotte  verkauft  hat!
Die  Stärke  der  Contingente  ward  ursprünglich  auf  1  Procent  der
Bevölkerung  bestimmt,  nach  Massgabe  der  anfänglichen  Einwohnerzahl,
-  also  1  Proc.  derjenigen  Bevölkerung,  welche  die  Staaten  etwa  im
Jahre  1815  besassen,  ohne  Rücksicht  auf  die  spätere  Vermehrung.  Hievon ­
  sollte  V,  in  Cavallerie  bestehen,  und  auf  je  1000  M.  sollten  2  Geschütze ­
  gestellt  werden.  So  erhielt  man  eine  Armee  von  301,637  Mann,
ln  der  Lolge  erliess  man  den  kleinen  Staaten  die  Stellung  von  Cavallerie, ­
  theilweise  gegen  Vermehrung  ihres  Fussvolkes  (nur  bei  Frankfurt).
Man  bildete  daraus  eine  »Reservedivision«,  zur  Verstärkung  der  Besatzung ­
  in  den  Bundesfestungen  bestimmt.  Hiedurch  stieg  die  Mannschaftszahl ­
  auf  303,484.  In  allen  Fällen  sollten,  der  »Bundeskriegsverfassung« ­
  zufolge,  die  Staaten  überdies  bereit  sein,'  %  der  ursprünglichen ­
  Summe  als  Reserve,  und  ferner  %  jener  Principalsumme  als  Ergänzungsmannschaft ­
  demnach  ausser  dem  einen  Proc.  der  Bevölkerung
zusammen  noch  %  Procent)  für  den  Fall  des  Bedarfs  zu  stellen.  —
1  hatsächlich  brachten  die  meisten  Staaten  ihr  Militär  auf  eine  grössere
Anzahl,  als  wozu  sie  verpflichtet  waren.  —  Die  »revidirte  Kriegsverfassung ­
  des  deutschen  Bundes«  vom  10.  März  1853  erhöhte  die  Stärke  des
Haupteontingents  um  %  Proc.;  ein  Bundesbeschluss  vom  27.  April
SOI  aber  hob  den  Unterschied  zwischen  Haupt-  und  lleserveconiingent
uuf,  fasste  beide  als  »  Haupteontingent«  zusammen  im  Betrage  von  1%
roc.  der  Matrikelzahl,  und  unter  Erhöhung  des  nebenbei  bestimmten
*  Ërsatzeontingents«  von  '/«  auf  %  Proc.,  wonach  die  Gesammtverpflichtung
  auf  1%  Proc.  der  Matrikelzahl  steigt.  (Da  aber  die  Bevölkerung
m  den  verschiedenen  Staaten  sich  sehr  ungleich  vermehrte  [siehe  S.  195],
so  ergibt  sich  darnach  eine  wesentl.  ungleiche  Belastung.)  Das  Hauptcontingent
  ist,  unbeschadet  der  gestatteten  Beurlaubungen,  auch  im
rieden  vollständig  zu  erhalten.  Für  die  »Ersatztruppen«  muss  derart
Sorge  getragen  sein,  um  die  Mannschaft  mit  Cadres  versehen  zu  können.
Bei  Aufstellung  des  Contingents  darf  nur  die  »  streitbare  Mannschaft  «
            
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