Full text: Handbuch der vergleichenden Statistik- der Völkerzustands- und Staatenkunde

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DEUTSCHLAND. — Württemberg (Finanzen). 
aufwand war 18^%i zu 2’107,083, 18‘%5 zu 2’307,107 fl. ange 
nommen. Der jetzigen Position von 3’58ü,249 sind noch 237,000 fl. 
Militärpensionen beizusetzen. 
Beim Beginn der letzten Finanzperiode (1. Juli 1861) hatte man 
aus der vorigen Periode einen Ueberschuss (verfûgb. Vermögen der Rest 
verwaltung) von 0 027,340 fl. 32 kr. Hievon ab das Betriebscapital der 
Staatscasse mit 2 340,351 fl. 33 kr., konnten 2’258,133 fl. 56 kr. zur 
Ergänzung des Bedarfs der neuen Finanzperiode, und 4’410,855 fl. 3 kr. 
für eine Reihe gemeinnütziger Ausgaben bestimmt werden. — Das reine 
Vermögen der Restverwaltung auf 1, Juli 1864 wird wol gegen 15 Mill. 
Gulden betragen haben und grossentheils auf Bauten von Eisenbahnen, 
einer Bibliothek, einer weiteren Irren-Anstalt und für andere gemein 
nützliche Anstalten verwendet werden. 
Rüc.kblicke. Die Einkünfte des Herzogthums Württemberg wurden 
1776 auf 2 Mill, geschätzt, wovon 800,000 fl. Ertrag der Domänen, 
1’200,000 Einkünfte der Landschaft. Eine andere Berechnung aus der 
nemlichen Zeit steigt bis auf 3 Mill. — In der neuern Periode war die 
Netto-15 innah me des ordentlichen Etats (aus dem Kammergute, dem 
Salzregal, den Eisenbahnen, Posten, Telegraphen etc., sowie aus direc- 
ten und indirecten Steuern) ; 
18'%, 18",„ 18'%, 
0’422,00‘Jfl. :0)%kr. lü’651,22ü fl. 21 kr. lP591,l07fl. 5kr. 10’439,622fl. 42kr. 
18®*/ 
/®® 18®*/ 1«ß®/ 
durchschnittlich : /*• /s' 
12’320,475 fl. 8 kr. 14’344,429 fl. 40 kr. 17’279,830 fl. 53 kr. 
An Reinertrag aus directen Steuern, und zwar ; a) an Grund-, Häu 
ser-, Gewerbe- und Gefällsteuern ; b) an Steuer aus Capital- und an 
deren Renten ; und c) an Steuer aus dem Berufseinkommen der Beamten, 
Offleiere, Geistlichen, Aerzte, Anwälte und den, der Gewerbesteuer nicht 
unterliegenden Bediensteten, wurde durchschnittlich erhoben, u. zwar : 
18'%, 18:%. 18'%, 18*%, 18*%. 18*%, 
fl. fl. fl. fl fl. fl. 
a. 2’400,000 2’500,ü00 2’000,000 2’600,000 2’(1()0,()00 2’400,000 
b. 407,275 401,097 399,002 , 202,980 272,831 148,42o 
c. 100,000 137,121 135,979 00,782 91,050 48,855 
Zus. 2'907,275 3'038,818 3'135,581 2'803,708 ' 2'904,487 2'597;275 
18»%, 18'%, 18*%, 18®%, 18*%, 18'%, 
fl. fl. fl. fl. fl. fl. kr. 
a. 2'000,000 2’000,000 2'000,000 3'300,000 3’000,000 3’000 000 — 
b. 199,637 570,088 001,520 090,317 574,221 595¡283 49 
c. 55,084 229,094 173,413 180,073 109,900 115,481 24 
Zu». 2’254,721 2’805,782 3*434,939 4*Í82¡390 3*084,181 3*710,705 13 
Die Steuern unter a sind Repartitionssteuern, d. h. sie werden von 
den Ständen je auf 3 Jahre in einer festen Summe verwilligt, auf die 
bestehenden Cataster umgelegt, und von den Gemeinde- und Amtskör 
perschaften kostenfrei an die Staatscasse abgeliefert. Für die Steuern 
unter b und c werden die Steuersätze von den Ständen je von 3 zu 3 Jah 
ren nach Bedürfhiss gewilligt, und sodann auf Grund von Fassionen der 
Pflichtigen von den Steuerbehörden angesetzt und erhoben. Ihre Steuer 
sätze haben vielfach gewechselt und betrugen z. B. bei b (der Capital- 
rentensteuer) je von lüO fl. Capital in den Jahren l&‘%o 26 kr.;
	        
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