Full text : Handbuch der vergleichenden Statistik- der Völkerzustands- und Staatenkunde

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DEUTSCHLAND.  —  Württemberg  (Finanzen).

aufwand  war  18^%i  zu  2’107,083,  18‘%5  zu  2’307,107  fl.  angenommen. ­
  Der  jetzigen  Position  von  3’58ü,249  sind  noch  237,000  fl.
Militärpensionen  beizusetzen.
Beim  Beginn  der  letzten  Finanzperiode  (1.  Juli  1861)  hatte  man
aus  der  vorigen  Periode  einen  Ueberschuss  (verfûgb.  Vermögen  der  Restverwaltung) ­
  von  0  027,340  fl.  32  kr.  Hievon  ab  das  Betriebscapital  der
Staatscasse  mit  2  340,351  fl.  33  kr.,  konnten  2’258,133  fl.  56  kr.  zur
Ergänzung  des  Bedarfs  der  neuen  Finanzperiode,  und  4’410,855  fl.  3  kr.
für  eine  Reihe  gemeinnütziger  Ausgaben  bestimmt  werden.  —  Das  reine
Vermögen  der  Restverwaltung  auf  1,  Juli  1864  wird  wol  gegen  15  Mill.
Gulden  betragen  haben  und  grossentheils  auf  Bauten  von  Eisenbahnen,
einer  Bibliothek,  einer  weiteren  Irren-Anstalt  und  für  andere  gemeinnützliche ­
  Anstalten  verwendet  werden.
Rüc.kblicke.  Die  Einkünfte  des  Herzogthums  Württemberg  wurden
1776  auf  2  Mill,  geschätzt,  wovon  800,000  fl.  Ertrag  der  Domänen,
1’200,000  Einkünfte  der  Landschaft.  Eine  andere  Berechnung  aus  der
nemlichen  Zeit  steigt  bis  auf  3  Mill.  —  In  der  neuern  Periode  war  die
Netto-15  innah  me  des  ordentlichen  Etats  (aus  dem  Kammergute,  dem
Salzregal,  den  Eisenbahnen,  Posten,  Telegraphen  etc.,  sowie  aus  directen
  und  indirecten  Steuern)  ;
18'%,  18",„  18'%,
0’422,00‘Jfl.  :0)%kr.  lü’651,22ü  fl.  21  kr.  lP591,l07fl.  5kr.  10’439,622fl.  42kr.
18®*/
/®®  18®*/  1«ß®/
durchschnittlich  :  /*•  /s'
12’320,475  fl.  8  kr.  14’344,429  fl.  40  kr.  17’279,830  fl.  53  kr.
An  Reinertrag  aus  directen  Steuern,  und  zwar  ;  a)  an  Grund-,  Häuser-, ­
  Gewerbe-  und  Gefällsteuern  ;  b)  an  Steuer  aus  Capital-  und  anderen ­
  Renten  ;  und  c)  an  Steuer  aus  dem  Berufseinkommen  der  Beamten,
Offleiere,  Geistlichen,  Aerzte,  Anwälte  und  den,  der  Gewerbesteuer  nicht
unterliegenden  Bediensteten,  wurde  durchschnittlich  erhoben,  u.  zwar  :

18'%,  18:%.  18'%,  18*%,  18*%.  18*%,
fl.  fl.  fl.  fl  fl.  fl.
a.  2’400,000  2’500,ü00  2’000,000  2’600,000  2’(1()0,()00  2’400,000
b.  407,275  401,097  399,002  ,  202,980  272,831  148,42o
c.  100,000  137,121  135,979  00,782  91,050  48,855
Zus.  2'907,275  3'038,818  3'135,581  2'803,708  '  2'904,487  2'597;275
18»%,  18'%,  18*%,  18®%,  18*%,  18'%,
fl.  fl.  fl.  fl.  fl.  fl.  kr.
a.  2'000,000  2’000,000  2'000,000  3'300,000  3’000,000  3’000  000  —
b.  199,637  570,088  001,520  090,317  574,221  595¡283  49
c.  55,084  229,094  173,413  180,073  109,900  115,481  24
Zu».  2’254,721  2’805,782  3*434,939  4*Í82¡390  3*084,181  3*710,705  13

Die  Steuern  unter  a  sind  Repartitionssteuern,  d.  h.  sie  werden  von
den  Ständen  je  auf  3  Jahre  in  einer  festen  Summe  verwilligt,  auf  die
bestehenden  Cataster  umgelegt,  und  von  den  Gemeinde-  und  Amtskörperschaften ­
  kostenfrei  an  die  Staatscasse  abgeliefert.  Für  die  Steuern
unter  b  und  c  werden  die  Steuersätze  von  den  Ständen  je  von  3  zu  3  Jahren ­
  nach  Bedürfhiss  gewilligt,  und  sodann  auf  Grund  von  Fassionen  der
Pflichtigen  von  den  Steuerbehörden  angesetzt  und  erhoben.  Ihre  Steuersätze ­
  haben  vielfach  gewechselt  und  betrugen  z.  B.  bei  b  (der  Capitalrentensteuer)
  je  von  lüO  fl.  Capital  in  den  Jahren  l&‘%o  26  kr.;
            
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